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Berlin: Klassenfahrt verweigert: Schulabschluss und trotzdem nur zweite Klasse

Dass es in der zehnten Klasse Schlimmeres gibt als Außenseiter auf der Klassenfahrt zu sein, das lässt die Ausländerbehörde derzeit zwei Mädchen im Abschlussjahrgang der Kepplerschule spüren: Sie dürfen gar nicht erst mitfahren. Zwar haben gerade die 18-jährige Wiktoria aus Polen und die 17-jährige Fikrija aus Bosnien besonders viel in der schülereigenen Cateringfirma gearbeitet, um die gemeinsame Fahrt ins niederländische Zwolle zu finanzieren.

Dass es in der zehnten Klasse Schlimmeres gibt als Außenseiter auf der Klassenfahrt zu sein, das lässt die Ausländerbehörde derzeit zwei Mädchen im Abschlussjahrgang der Kepplerschule spüren: Sie dürfen gar nicht erst mitfahren. Zwar haben gerade die 18-jährige Wiktoria aus Polen und die 17-jährige Fikrija aus Bosnien besonders viel in der schülereigenen Cateringfirma gearbeitet, um die gemeinsame Fahrt ins niederländische Zwolle zu finanzieren. Doch ohne deutschen Pass sind sie in diesem Falle Schüler zweiter Klasse: Als Tochter einer Flüchtlingsfamilie hat Fikrija nur eine Duldung, weil die Heimat, die sie kaum kennt, jetzt als sicher gilt. Lediglich geduldet wird auch Wiktoria. Ihr wurde vor über einem Jahr der Pass abgenommen, nachdem sich ihre polnische Mutter von dem deutschen Ehemann getrennt hatte.

"Aber das kann doch kein Grund sein, den Schülerinnen eine Klassenfahrt zu verweigern", ärgert sich Schuldirektor Wolfgang Lüdtke, der sich schon Ende Februar an Schul- und Innerbehörde gewandt hat. "Soll ich diese traurige Erfahrung in einer Schule mit rund 60 Prozent Schülern ausländischer Abstammung immer wieder machen?" Das könne er pädagogisch nicht verantworten, findet Lüdtke: "Wenn das so ist, muss ich mich weigern, solche Schüler künftig aufzunehmen. Dabei unterliegen diese Kinder der Schulpflicht."

Für die Senatsinnenverwaltung geht indes alles einen Gang: "Der Status der Duldung bedeutet juristisch, dass kein Aufenthaltsrecht besteht", erläutert Behördensprecher Stefan Paris. "Vielmehr wird die Ausreisepflicht nur vorübergehend ausgesetzt - solange, wie etwa im Falle der Familie Wiktorias, nicht alle Rechtsmittel gegen die Ausreise ausgeschöpft sind." Würde die Ausländerbehörde die Ausreise genehmigen, erlösche die Duldung sofort mit dem Grenzübertritt. Ein Ermessensspielraum sei nicht vorgesehen.

Mit Befremden reagiert dagegen die niederländische Botschaft: "Wir würden sofort ein Visum erteilen, wenn eine Ausreisegenehmigung vorläge", sagt Tanja de Bruijn aus der Konsularabteilung. Mit Erstaunen quittiert sie rückblickend, dass ihr dort auf Anfrage beschieden worden war, Wiktoria müsse schon selbst vorbeikommen. Doch dort hatte man das Mädchen sofort wieder weggeschickt. Die Akte liege beim Verwaltungsgericht, so die lapidare Begründung.

Die eher stille Schülerin ist schikanöse Zustände seit über einem Jahr gewohnt. Die Ausweisung kann von einem Tag auf den anderen kommen: Die Fahrkarte für die Heimreise nach Polen sei ständig bei sich zu führen, steht auf dem Schreibmaschinenbogen, den sie als Personalpapier bei sich tragen muss, seit sie keinen Pass mehr hat. "Das sind Zustände, die dem öffentlich verkündeten Integrationswillen des Senats Hohn sprechen", sagt Direktor Lüdtke. Für ihn und die Schüler ist das eine bittere Einsicht. Denn nach beider Aussage ist Integration hier unspektakulärer Alltag.

Boulevard Berlin: Was die Stadt bewegt...

Ole Töns

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