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Berlin: Klassenlotterie gewinnt im Süßwarenstreit

Nun darf wieder getippt und dann gleich genascht werden: Das Berliner Landgericht hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) aufgehoben, gemäß der ab Mitte September wie berichtet Lottoscheine und Süßwaren nicht mehr im gleichen Regal angeboten werden durften. Der private Wettanbieter „Lotto-Team“ aus den Niederlanden hatte die einstweilige Verfügung beantragt und sich dabei insbesondere auf den Jugendschutz berufen.

Nun darf wieder getippt und dann gleich genascht werden: Das Berliner Landgericht hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) aufgehoben, gemäß der ab Mitte September wie berichtet Lottoscheine und Süßwaren nicht mehr im gleichen Regal angeboten werden durften. Der private Wettanbieter „Lotto-Team“ aus den Niederlanden hatte die einstweilige Verfügung beantragt und sich dabei insbesondere auf den Jugendschutz berufen. Es sollte so wenig Anreiz wie möglich zu Wett- und Glücksspielsucht gegeben werden, hieß es unter anderem in der Begründung des Klägers.

Doch sogar Berliner Suchtexperten sahen keinen Zusammenhang zwischen Schokoriegeln, Gummibärchen und Spielsucht. Gestern hob das Gericht nun in einer mündlichen Verhandlung die Verfügung wieder auf. Die Gründe dieser Entscheidung lagen bis Redaktionsschluss noch nicht vor. Besitzer von Lottoverkaufsstellen reagierten erleichtert. Die Entscheidung des Gerichtes erspart ihnen teure Umbauten. cs

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