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Berlin: Kleine Kinder müssen auf dem Bürgersteig radeln

Doch schon mit acht Jahren dürfen sie auf der Straße fahren

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Deswegen gibt es besondere Regelungen, wie sie sich beim Radfahren verhalten sollen. Für Kinder bis acht Jahren ist der Fall klar: Auf der Fahrbahn haben sie nichts zu suchen. Sie müssen mit ihrem Rad den Bürgersteig benutzen. Das ist Pflicht. Auch der Radweg ist für Kinder in diesem Alter tabu. Die begleitenden Eltern aber müssen auf die Straße oder den Radweg ausweichen.

Eines sollten die Eltern beachten: Die Kinder müssen immer bei der Überquerung einer Straße absteigen und das Rad über die Straße schieben. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen noch weiter auf dem Bürgersteig fahren, können aber auch die Straße oder den Radweg benutzen. Bei älteren Kindern schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass sie auf dem Bürgersteig nichts mehr zu suchen haben. Verkehrsexperten bei der Polizei halten es aber für zu früh, dass Kinder in diesem Alter schon auf der Straße oder dem Radweg fahren sollen. Gerade bei den 12 bis 13-Jährigen passierten die meisten Unfälle. Allerdings müsse man auch an die Sicherheit der Fußgänger denken. Ute Wendorff von der polizeilichen Verkehrssicherheitsberatung hält es für richtig, dass auch ältere Kinder auf jenen Radwegen fahren sollen, die nicht mit dem blauen Schild ausgewiesen sind und deren Benutzung deswegen nicht vorgeschrieben ist. Dies sei sicherer, als auf der Straße zu fahren. An Kreuzungen und an der Ampel sollen Kinder immer den Blickkontakt mit den Autofahrern suchen. sik

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