zum Hauptinhalt

Berlin: Kollegen unter sich

Neue Studie: NS-Juristen dominierten nach dem Krieg die Gerichte

Die Angeklagten wurden zusammengeschrien, die erste Instanz war zugleich auch die letzte und die Verurteilung war meist von vornherein klar. Die Prozesse am Volksgerichtshof im Dritten Reich waren für ihre menschenverachtende Art berüchtigt. Aber auch andernorts haben sich die Justizjuristen damals nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Massenhaft haben sie sich angepasst, nicht immer nur unter Druck, oft auch freiwillig. Richterlichen Widerstand gegen den Nazi-Terror gab es kaum.

Dass die selben Juristen oft angesehene Posten an den Gerichten der Bundesrepublik besetzten, ist kein Geheimnis. Doch in welchem Ausmaß das nach dem Zweiten Weltkrieg geschah, blieb lange unbekannt. Eine kleine Forscherschar an der Freien Universität beschäftigt sich allerdings seit einigen Jahren in einem Projekt mit den Karrieren von NS-Justizjuristen nach dem Zweiten Weltkrieg – und stellte das Ergebnis jetzt vor: 1954 waren 74 Prozent der Justizjuristen bei den Amtsgerichten schon in der NS-Zeit tätig, 68,3 Prozent bei den Landgerichten, 88,3 Prozent bei den Oberlandesgerichten und 74,7 Prozent beim Bundesgerichtshof (BGH).

„Im Gegensatz zur damaligen Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der daraus entstandenen DDR gab es in der Bundesrepublik keine Regelung, die es verbot, NS-Juristen wieder in den Dienst zu nehmen“, sagt Hubert Rottleuthner, der Leiter des Projekts. Die restaurative Politik der Adenauer-Ära ließ die „erfahrenen“ Juristen sogar eher aufsteigen als ihre jungen Kollegen. So gab es 1964 noch immer 71,4 Prozent „alte“ Justizjuristen am BGH und 61,3 Prozent an den Oberlandesgerichten, an den Amtsgerichten besetzten sie aber nur noch 48,6 Prozent der Stellen. Mit diesen Ergebnissen lasse sich auch die milde Rechtsprechung von Richtern und Staatsanwälten am BGH in Rechtsbeugungssachen gegenüber ehemaligen Kollegen erklären, meint der Rechtssoziologe Rottleuthner. Die Studie soll jetzt systematisch nachvollziehbar machen, wie sich der juristische Apparat zwischen 1930 und 1964 entwickelt hat.

Dass eine solche Studie erst jetzt zustande gebracht wurde, erklärt Rottleuthner damit, dass sie bisher an der zu bewältigenden Datenmenge gescheitert sei. Erst eine moderne Datenverarbeitung konnte die Materialfülle bewältigen. Immerhin wurden die Angaben zu rund 34 000 Juristen zusammengetragen. Darüber hinaus hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Projekt „Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen im 20. Jahrhundert“ mit 120 000 Euro gefördert.

Erstmals gibt es nun eine regional und personell umfassende Datensammlung, auf deren Basis neue Erkenntnisse über die deutsche Justiz gesammelt werden können – umfangreiche quantitative Auswertungen sind künftig ebenso möglich, wie die Recherche von Einzelfällen. Nach Abschluss des Projektes, Ende des Jahres, soll die Datenbank öffentlich zugänglich werden.

Weitere Informationen via E-Mail unter: rsoz@zedat.fu-berlin.d e.

Roland Koch

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false