zum Hauptinhalt

Berlin: Körting hält an Rasterfahndung fest

Der Innensenator lässt sich vom Landgericht nicht beeindrucken. Obwohl dieses die Rasterfahndung für unrechtmäßig erklärte, will Ehrhart Körting (SPD) sie zunächst fortsetzen.

Der Innensenator lässt sich vom Landgericht nicht beeindrucken. Obwohl dieses die Rasterfahndung für unrechtmäßig erklärte, will Ehrhart Körting (SPD) sie zunächst fortsetzen. Lediglich die Datensätze der drei Studenten der Humboldt-Universität, die den Gerichtsbeschluss erwirkt haben, würden vorerst nicht mehr berücksichtigt, erklärte der Sprecher der Innenverwaltung Peter Fleischmann.

Damit zeichnet sich in der rot-roten Koalition der erste Konflikt ab: Die PDS-Fraktion fordert nämlich, die Rasterfahndung auszusetzen, bis ihre Rechtmäßigkeit letztinstanzlich geklärt ist. Es dürften weder weitere Daten erhoben, noch die gesammelten miteinander abgeglichen werden, sagte die innenpolitische Sprecherin Marion Seelig.

Am Dienstag hatte das Landgericht, wie berichtet, einer Beschwerde dreier Studenten islamischen Glaubens und der Humboldt-Uni Recht gegeben. Erstere wollten nicht, dass ihre Daten an den Polizeipräsidenten übermittelt würden, letztere wollte keine Daten übermitteln. Das Gericht erkannte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhebung nicht erfüllt seien, da eine "gegenwärtige Gefahr" (unmittelbar bevorstehender Terror-Anschläge beispielsweise) weder ersichtlich noch von der Innenbehörde dargelegt worden sei. Körting hält diese Entscheidung für "falsch", er will dagegen vor dem Kammergericht vorgehen. Ebenfalls in Betracht zieht der Senator eine Gesetzesänderung, um die Bedingungen für das Datensammeln zu lockern.

Die Rasterfahndung vorerst ruhen zu lassen, hält indes auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka für geboten. Solange es begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung gebe, sollten keine neuen Tatbestände geschaffen werden. Auch im Falle einer letztinstanzlichen Feststellung, die Fahndung entbehre der Rechtsgrundlage, müssten die bereits gesammelten Daten jedoch nicht gelöscht werden, sagte Garstka.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Wieland, hält eine weitere Datensammlung sogar für unzulässig, da das Gericht die Anträge des Polizeipräsidenten auf die Übermittlung personenbezogener Daten insgesamt zurückgewiesen hat. Unmittelbar "wirksam" ist der Gerichtsbeschluss nach Auskunft des Kammergerichts jedoch nur für die Beteiligten - also bezogen auf die drei Studenten und die Uni, die keine Daten mehr herausgeben muss.

Nach Einschätzung Garstkas geht die Zahl der erhobenen Datensätze in Berlin "weit in den 5-stelligen Bereich".

Holger Wild

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false