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Kranker Litauer: Abschiebung trotz Protesten

Trotz Protesten von Medizinern und dem Flüchtlingsrat wurde ein 66-jähriger Litauer am Montag abgeschoben. Der schizophrene Mann soll reiseunfähig gewesen sein.

Trotz Protesten von Medizinern und dem Flüchtlingsrat wurde ein 66-jähriger Litauer am Montag abgeschoben. Absolut überfordert, in völlig desolatem Zustand, so hatte Anwältin Beate Böhler ihren Klienten beim letzten Besuch wahrgenommen. Über den Fall des schizophrenen Mannes hatte der Tagesspiegel am Sonntag berichtet.

„Er hätte zumindest medikamentös eingestellt werden müssen“, sagte Böhler. Ihr Klient sei aufgrund seiner Erkrankung gar nichts geschäftsfähig gewesen und damit sei auch die Abschiebung rechtswidrig. Die Polizei verwies hingegen darauf, dass der Mann schon einmal im April 2009 nach einer medizinischen Untersuchung aus Bayern abgeschoben worden sein. Dabei sei jedoch festgestellt worden, dass eine Abschiebung nur nach einer ausreichenden medizinischen Behandlung vertretbar sei, sagte Böhler. „Was bei seiner gestrigen Abschiebung nicht der Fall war.“

Am Wochenende war erneut Kritik an der Arbeit des polizeiärztlichen Dienstes in Berlin aufgekommen. Schon lange fordern Ärzte, der Flüchtlingsrat und dieHaftseelsorge eine externe medizinische Betreuung, eine gründliche Eingangsuntersuchung der Häftlinge und eine vom Land finanzierte, rechtliche Erstberatung, wie es sie in Brandenburg gibt. „In Berlin wird stattdessen nur auf die Reisefähigkeit der Häftlinge geschaut, nicht aber, ob sie auch ankunftsfähig sind“, sagte Mechthild Wenk-Ansohn, Leiterin der ambulanten Abteilung im Behandlungszentrum für Folteropfer.

Zu den Forderungen wollte sich Innensenator Ehrhart Körting gestern nicht äußern, weil er sich noch informieren müsse. Marion Seelig (Linke) hat indes den Eindruck, dass die Arbeit des polizeiärztlichen Dienstes nicht immer funktioniere: „Das kommt immer hoch, wenn Fälle wie dieser öffentlich werden.“ Sie befürworte die Forderungen nach externen Ärzten und einem obligatorischen Rechtsbeistand. Jedoch hätte sich ihre Partei damit 2006 bei den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen können.

Eine verbindliche Rechtsberatung für die Häftlinge fordert auch Innenexperte Björn Jotzo (FDP). „Denkbar wäre eine Kooperation mit der Anwaltskammer, die einen Maßnahme bereitstellen könnte.“ Zwar könne er die Qualität des polizeiärztlichen Dienstes schwer beurteilen, „aber gerade, wenn es um Konfliktfälle geht, müssen die Häftlinge kostenfrei auf externe Ärzte zurückgreifen können“.

Gegen einen externen Dienst ist Anja Hertel (SPD). „Hinsichtlich der derzeit steigenden Flüchtlingszahlen ist jedoch zu überlegen, ob der polizeiärztliche Dienst erweitert werden muss.“ Die Maßnahmen in Berlin reichten völlig aus, sagte dagegen Robbin Juhnke (CDU). „Ich bin gegen ein Model wie in Brandenburg.“ Die betroffenen Häftlinge müssten sich eben entsprechend bemerkbar machen. Zudem gebe es in Berlin ausreichend private Träger, die die Häftlinge unterstützen.

„Das ist nicht wahr“, entgegnet Jesuitenpater Ludger Hillebrand, der das Abschiebegefängnis in Köpenick betreut. „Die wenigen Träger, die den Häftlingen helfen, sind spendenfinanziert und können zusammen gerade einmal 20 Prozent der Fälle abdecken.“ Hadija Haruna

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