zum Hauptinhalt

Berlin: Kriminalitätsopfer beklagen ausbleibende Hilfe

Stets steht der Täter im Mittelpunkt, seine Kindheit, seine Laufbahn, seine Seele. Das Opfer einer Straftat aber rückt mit seinen Ängsten meist in den Hintergrund.

Stets steht der Täter im Mittelpunkt, seine Kindheit, seine Laufbahn, seine Seele. Das Opfer einer Straftat aber rückt mit seinen Ängsten meist in den Hintergrund. Das kritisieren die Opferschutzorganisationen seit Jahrzehnten. Vier von ihnen haben gestern das Berliner Abgeordnetenhaus besucht, um die Politiker im Rechtsausschuss über ihre Arbeit zu informieren.

Die meisten Vereine haben sich spezialisiert: Die „Opferhilfe Berlin e.V.“ und der „Weiße Ring“ betreuen unter anderem Opfer von Straßenraubtaten, Einbrüchen, sexueller Gewalt und Stalking. Die Organisation „Reachout“ kümmert sich um Menschen, die rassistisch oder antisemitisch motivierte Gewalttaten erlebt haben, der Verein „Maneo“ ist spezialisiert auf schwulenfeindliche Gewalttaten.

Eines haben alle vier Vereine gemeinsam: Sie klagen über leere Kassen. Denn in der Vergangenheit seien die Bußgeldzahlungen aus Strafverfahren stark zurückgegangen. Rund 80 Prozent weniger Einnahmen verzeichne beispielsweise der „Weiße Ring“. Die Organisationen führen das unter anderem auf die allgemein „schlechte wirtschaftliche Situation“ zurück, die sich auch auf die Angeklagten auswirkt: Es sei häufig finanziell nicht viel zu holen. In Deutschland gilt, dass ein Richter bestimmen kann, ob ein Bußgeld an die Haushaltskasse oder an einen gemeinnützigen Verein geht. Welcher Verein das ist, bleibt ebenso dem Richter überlassen. Volker Ratzmann (Bündnis 90 / Grüne) schlug vor, einen speziellen „Verteilungsschlüssel“ zu entwickeln, damit ein bestimmter Prozentsatz der Gelder automatisch an Opferschutzverbände fließt.

Bis auf „Reachout“ hätten alle drei Vereine auch gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Polizei gemacht. Sabine Seyb von „Reachout“ hingegen berichtete, dass die Opfer – häufig Mitglieder der linken Szene – nach der Vernehmung immer wieder „mangelnde Sensibilität“ der Beamten kritisierten. So würden sie oft mit der Aussage, dass es sich beispielsweise bei einem Überfall um eine rechtsextrem motivierte Tat handelte, nicht ernst genommen. Die Tat werde dann als normaler Raub und nicht als rechte Straftat behandelt. tabu

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false