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Berlin: Künstlerhaus Bethanien wird nicht privatisiert

Der Bürgerentscheid über die künftige Nutzung des Künstlerhauses Bethanien im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist vom Tisch. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) votierte am Montagabend dafür, dass das Bethanien-Haupthaus vorerst in öffentlicher Hand bleibt.

Der Bürgerentscheid über die künftige Nutzung des Künstlerhauses Bethanien im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist vom Tisch. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) votierte am Montagabend dafür, dass das Bethanien-Haupthaus vorerst in öffentlicher Hand bleibt. Damit stimmte das Bezirksparlament im Wesentlichen der Forderung der „Initiative Zukunft Bethanien“ (IZB) zu, die ausreichend Unterschriften für das erste Zustandekommen eines Bürgerbegehrens auf Bezirksebene in Friedrichshain-Kreuzberg gesammelt hatte. Die IZB will nun angesichts des gefundenen Kompromisses auf einen Bürgerentscheid am 5. November verzichten.

Laut dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird das Bezirksamt beauftragt, gemeinsam mit dem Senat die „Reduktion oder den Ausschluss von finanziellen Risiken beim Erhalt oder Betrieb des Hauses“ zu prüfen. Sollte sich dafür keine Lösung ergeben, solle das Bethanien-Haupthaus an einen gemeinnützigen Träger übertragen werden. Eine Privatisierung durch Verkauf werde ausgeschlossen.

Die „Initiative Zukunft Bethanien“ hatte das Bürgerbegehren Mitte Oktober 2005 auf den Weg gebracht. Darüber sollte auch erreicht werden, dass ehemalige Bewohner des zwangsgeräumten alternativen Kreuzberger Wohnprojekts „Yorckstraße 57“ in einem Seitenflügel des ehemaligen Krankenhauses bleiben können, den diese seit Mitte Juni 2005 besetzt halten. Laut BVV-Beschluss ist der „Gebrauch zu privaten Wohnzwecken auszuschließen“. ddp

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