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Ladenöffnungszeiten: Verdi-Mitarbeiter klagen

Zwei Mitarbeiter des Einzelhandels klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das Ladenöffnungsgesetz. Sie halten insbesondere die Sonntagsöffnungen von Geschäften für verfassungswidrig.

Berlin - Die Klageschriften sollten noch heute eingereicht werden. Das sagte Verdi-Fachbereichsleiter Günther Waschkuhn bei einer Fachbereichskonferenz, an der Delegierte aus Betrieben des Groß- und Einzelhandels aus Berlin und Brandenburg teilnahmen.

"Die zwei Kläger kämpfen stellvertretend für die rund 60.000 Einzelhandels-Beschäftigten in Berlin gegen das neue Gesetz", sagte Waschkuhn. Die Dienstleistungsgewerkschaft sei selbst nicht klageberechtigt, unterstütze aber die Klage von betroffenen Mitgliedern.

Die Klage richtet sich nach Angaben von Verdi nicht gegen Arbeitgeber, sondern gegen das Land Berlin als Gesetzgeber, das mit der Neuregelung die Sonntagsöffnungen von Geschäften erheblich ausgeweitet hatte. Dies widerspreche unter anderem den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, das keine Ausnahmemöglichkeit vorsehe, die eine Sonntagsöffnung des Einzelhandels zulassen würde. Das neue Gesetz erlaubt bis zu zehn Öffnungen an Sonntagen, zuvor waren es vier.

Die Kläger streben nach Verdi-Angaben an, die Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes gerichtlich feststellen zu lassen. Die Gewerkschaft rechnet wegen der "schwierigen Rechtsfragen" mit keiner schnellen Entscheidung. Sie will notfalls durch alle Instanzen gehen. (tso/ddp)

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