Länderfinanzausgleich : Berlin braucht Bayern
22.07.2012 08:27 UhrDer bundesweite Streit um viele Milliarden Euro
Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Es sprudeln noch weitere Quellen, um dem finanziell schwachbrüstigen Berlin auf die Beine zu helfen. Dazu gehört die Bundesergänzungszuweisung „zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten“ (Solidarpakt), in deren Genuss alle ostdeutschen Länder kommen. Im vergangenen Jahr flossen daraus noch 1,5 Milliarden Euro in die Landeskasse. Allerdings läuft dieses Programm bis 2020 schrittweise aus und wird in der anstehenden Reformdebatte zum bundesstaatlichen Finanzausgleich keine Rolle mehr spielen.
Eine weitere Besonderheit ist die sogenannte Stadtstaatenwertung, die nicht nur Berlin, sondern auch Hamburg und Bremen hilft. Denn es wird zu Recht davon ausgegangen, dass die Stadtstaaten viel mehr Geld für die urbane Infrastruktur und Mitversorgung des Umlands brauchen als die Flächenländer. Also wird bei der Berechnung des Länderfinanzausgleichs die Einwohnerzahl der Stadtstaaten um 35 Prozent erhöht. Das Bundesverfassungsgericht findet dies plausibel, aber die Höhe der Einwohnerwertung ist möglicherweise angreifbar. Allein für Berlin stehen da viele hundert Millionen Euro jährlich auf dem Spiel.
Eine weitere Einnahmequelle, die seit 2011 von Bund und Ländern finanziert wird, aber nicht zum klassischen Finanzausgleich gehört, steht Berlin und drei anderen Ländern bis 2020 zur Verfügung: Eine Konsolidierungshilfe von jährlich 80 Millionen Euro, die helfen soll, die Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz einzuhalten. Geknüpft an ein Sanierungsprogramm für Berlin, das der Stabilitätsrat von Bund und Ländern als „geeignete Grundlage für das Überwinden einer drohenden Haushaltsnotlage und das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts bereits vor 2020“ akzeptierte.
Im bundesweiten Streit um viele Milliarden Euro, die zwischen Bund und Ländern umverteilt werden, dürfte das wohl auch der Knackpunkt werden. Die seit 1969 geltende Finanzverfassung Deutschlands, die nach der Vereinigung knarrte und ächzte, aber lebensfähig blieb, muss so reformiert werden, dass die Schuldenbremse funktioniert. Bund und Länder, Städte und Gemeinden müssen in die Lage versetzt werden, dauerhaft ohne neue Schulden auszukommen. Es ist also kein Zufall, dass im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich auch über Schuldenberge diskutiert wird, die wegen der hohen Zinsbelastung eine Haushaltskonsolidierung erschweren. Auch hier der direkte Vergleich: In Berlin lag die Verschuldung je Einwohner 2011 bei 17 700 Euro, in Bayern bei 3600 Euro. Forderungen nach einem Abbau der Altschulden in besonders belasteten Ländern verhallten bisher aber ungehört. Das ist schade, denn schon bei einer Halbierung seines Schuldenbergs, derzeit 63 Milliarden Euro, könnte Berlin auf eine Milliarde Euro aus dem Finanzausgleich locker verzichten, weil es weniger Zinsen zahlen müsste. Das nützte auch dem Alpenvorland.
Andere Vorschläge, Berlin aus der Patsche zu helfen, dürften weniger zielführend sein. Dazu gehört eine Fusion der Stadtstaaten mit ihrem Umland, doch Berlin und Brandenburg wären gemeinsam noch kein wohlhabendes Bundesland. Und die Forderung, Berlin als „Hauptstadtdistrikt“ aus dem föderalen Finanzsystem herauszulösen, bedürfte einer Grundgesetzänderung und beantwortet nicht die Frage, wer die Bundeshauptstadt anschließend auskömmlich finanziert. Denn nach der Reform des Finanzausgleichs 2020 wird auch ein wirtschaftlich prosperierendes Berlin vorerst auf Ausgleichszahlungen von schätzungsweise 3,5 Milliarden Euro jährlich angewiesen bleiben.



















