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Berlin: Land muss Millionen zurückzahlen Arbeiten in der Wohnung: Gebühren rechtswidrig

Auf das Land Berlin kommen Rückzahlungen von Abgaben in Millionenhöhe zu. Das ist die Folge eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes zum lang anhaltenden Streit über die Zweckentfremdungsabgabe (VG10A 509.

Auf das Land Berlin kommen Rückzahlungen von Abgaben in Millionenhöhe zu. Das ist die Folge eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes zum lang anhaltenden Streit über die Zweckentfremdungsabgabe (VG10A 509.03).

Dabei geht es um die in Berlin bisher erhobene Gebühr für die Nutzung einer Wohnung als Büroraum, Anwaltskanzlei, Arztpraxis oder zu anderen gewerblichen Zwecken. Dies wurde von den Behörden nur genehmigt, wenn die Grundeigentümer dafür eine Gebühr entrichteten. Doch diese Gebührenbescheide sind rechtswidrig, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht. Die Folge: Alle seit dem 1. September 2000 bezahlten Gelder müssen den Grundeigentümern erstattet werden. Wie hoch die Rechnung allerdings am Ende sein wird, können derzeit weder die Bezirke noch der Senat genau beziffern.

Mit diesem rechtskräftigen Gerichtsentschluss ist jetzt ein Streit zwischen dem Land Berlin und Bezirken darüber zu erwarten, wer das Geld für die Rückzahlung der Abgaben aufbringen muss. Die Grundeigentümer werden ihre Forderungen zunächst an die Bezirke richten, denn diese hatten die Gebühren erhoben. Das Geld hatten sie jedoch nicht behalten. „Das ist in die Wohnungsbauförderung des Landes geflossen“, so Michael Twirdy, Abteilungsleiter im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Deshalb müsse das Land zahlen.

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