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Berlin: Landesparlament greift Bezirken unter die Arme

Von Ulrich Zawatka-Gerlach Die zwölf Bezirke werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2002/03 finanziell entlastet. Insgesamt stünden 180 Millionen Euro „zur Absicherung der bezirklichen Finanzrisiken“ zur Verfügung, sagte der PDS-Abgeordnete Marian Krüger am Freitag im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die zwölf Bezirke werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2002/03 finanziell entlastet. Insgesamt stünden 180 Millionen Euro „zur Absicherung der bezirklichen Finanzrisiken“ zur Verfügung, sagte der PDS-Abgeordnete Marian Krüger am Freitag im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Die entsprechenden Beschlüsse wurden teilweise einstimmig gefasst, wobei CDU, FDP und Grüne der Meinung waren, dass die Entlastung der Bezirke nicht weit genug geht. Einig waren sich alle Fraktionen, dass Mehrbelastungen aus der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (14,6 Millionen Euro) den Bezirken von den Schultern genommen werden. Außerdem sollen die Sozial- und Jugendhilfeausgaben sowie Darlehen nach dem Bundessozialhilfe- und Asylbewerberleistungsgesetz nun doch den „nicht steuerbaren“, weil gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben zugeordnet werden.

Finanzsenator Thilo Sarrazin wollte diesen Kostenblock eigentlich als „Transferausgaben“ behandeln. Das hätte für die Bezirke bedeutet, dass Mehrausgaben am Jahresende nicht wenigstens teilweise hätten ausgeglichen („abgefedert“) werden können. Für andere kommunale Dienstleistungen und Programme (Hilfe zur Arbeit; entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen und Krankenhilfen), die weiterhin als Transferleistungen behandelt werden, stellten die Regierungsfraktionen SPD und PDS gestern zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung. Viel zu wenig, kritisierte die Opposition in der Sitzung des Hauptausschusses.

Bei den Beschäftigungsprogrammen für Sozialhilfeempfänger wurden die Bezirke verpflichtet, dass die vom Senat zugewiesenen Finanzmittel ungekürzt dem Programm „Hilfe zur Arbeit“ zugute kommen müssen. Wenn einige Bezirke ihr Budget nicht ausschöpfen, kommen die unverbrauchten Gelder am Jahresende in einen gemeinsamen Topf und werden Bezirken zur Verfügung gestellt, die mit ihren Mitteln nicht ausgekommen sind. Sollte auch das nicht reichen, dürfen die betroffenen Bezirke ihren Mehrbedarf durch eventuelle Einsparungen bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben ausgleichen.

Auch im Bereich der Personalausgaben kam das Landesparlament den Bezirksverwaltungen entgegen. Ab 2004 werden bei der Festsetzung der Personalkosten nicht mehr die Ist-Ausgaben des jeweils vorletzten Haushaltsjahres zugrunde gelegt. „Wer Personalausgaben einspart und in Sachmittel umwandelt, soll dafür nicht durch Kürzung der Personalzuwendungen bestraft werden“, sagte die Vorsitzende der „Arbeitsgruppe Bezirke“ des Hauptausschusses, Dilek Kolat (SPD). Trotz des Entgegenkommens in einigen Bereichen befürchten die Finanzstadträte der Bezirke übereinstimmend, dass sie mit den Senatszuweisungen für die Pflicht- und Transferausgaben nicht auskommen. „Die Bezirke bleiben mit 70 bis 80 Millionen Euro unterfinanziert“, schätzte der CDU-Abgeordnete Matthias Wambach.

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