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Autobahn-Verlängerung: Gericht stoppt A 100-Ausbau – Land kauft weiter Grundstücke

Der Senat setzt die Vorbereitungen zum Weiterbau der Stadtautobahn A 100 vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park unbeirrt fort, obwohl das Bundesverwaltungsgericht den sofortigen Baubeginn untersagt hat.

Am Kauf der benötigten Grundstücke halte man trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag fest, sagte am Freitag der Sprecher der Stadtentwicklungsverwaltung, Mathias Gille. 56 Millionen Euro sind dafür veranschlagt. Das Gericht habe auch zugelassen, dass das Land – auf eigenes Risiko – die Ausführungsplanung und die Ausschreibung für Bauleistungen vorantreibt. Ob der Senat auch diese Möglichkeit nutze, konnte Gille noch nicht sagen.

Als Verlierer in dem von Autobahngegnern beantragten Eilverfahren muss der Senat die Gerichtskosten tragen, die er sich nach Ansicht der Richter hätte sparen können. Es hätte nämlich nahegelegen, den im Dezember erlassenen Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn von Amts wegen behördlich auszusetzen. Schließlich hatte die Stadtentwicklungsverwaltung bereits damals verkündet, mit dem Bau frühestens nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu beginnen, die im September stattfinden. Vor Gericht nannte die Stadtentwicklungsverwaltung als frühesten Bautermin den März 2012. Warum sie den Bau trotzdem nicht selbst ausgesetzt hatte, konnte Gille am Freitag nicht begründen.

Auch im Planfeststellungsverfahren hatte die Verwaltung die Baugegner unter Druck gesetzt. Sie hatte das Vorhaben vorangetrieben, obwohl sich die Koalitionsparteien nach heftigem internen Streit bereits darauf geeinigt hatten, einen Bau frühestens in der nächsten Legislaturperiode zu beginnen. Die SPD ist für den Bau, die Linke lehnt ihn ab. Nachdem die Baugenehmigung erteilt worden war, mussten die Gegner die Klage für das Hauptverfahren einreichen, was mit einem hohen finanziellen Prozessrisiko verbunden ist.

Wie das Gericht hier entscheiden wird, ist völlig offen. Einen Termin gibt es nicht. Im Eilverfahren hat es lediglich festgestellt, dass es kein aktuelles öffentliches Interesse gebe, den Beschluss sofort umzusetzen. Unterschiedlich fallen deshalb auch die Wertungen aus: Die Bürgerinitiative Stadtring-Süd (BISS) und der mitklagende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) freuen sich über den „ersten erfolgreichen Etappensieg“ in ihrem Kampf gegen den Autobahn-Bau, während Gille die Gerichtsentscheidung nur als „Achtungserfolg“ bezeichnete. Die Grünen fordern, den Beschluss zurückzunehmen und kein Geld mehr auszugeben.

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