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Bankenaffäre: BGH bestätigt Urteil gegen Landowsky

Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Klaus-Rüdiger Landowsky und vier weiteren Vorstandsmitgliedern der Hypothekenbank AG verworfen. Die Bewährungsstrafen wegen Untreue sind damit rechtskräftig.

Die Bewährungsstrafen gegen den früheren Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky und vier weitere damalige Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG wegen Untreue sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der fünf Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin vom März 2007.

Das Landgericht hatte auf Strafen von zwölf bis 18 Monaten erkannt, weil die Vorstandsmitglieder 1996 für die Vergabe eines Millionenkredits an das Immobilienunternehmen Aubis zum Kauf von Plattenbauten verantwortlich war. Das Landgericht wertete dies wegen der bekannten Risiken als Untreue. Zudem habe die Bank einen Vermögensnachteil erlitten, weil der Kredit nicht vollständig gedeckt gewesen sei.

Die Affäre um die unzureichend gesicherten Aubis-Kredite hatte 2001 das Ende der großen Koalition unter dem damaligen Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) ausgelöst. (jg/AFP)

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