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Berliner Verwaltungsgericht: Bezirke dürfen NPD nicht einschränken

Die rechtsextreme Partei NPD darf die Räume der Berliner Bezirke ohne Einschränkungen nutzen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Hintergrund war eine durch Reinickendorf erlassene Nutzungsvereinbarung für den Bundesparteitag.

Berliner Bezirke müssen der rechtsextremen NPD Räume ohne Einschränkungen überlassen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Freitag, dass die durch den Bezirk Reinickendorf für den NPD-Bundesparteitag im April 2009 erlassene Nutzungsvereinbarung unzulässig war. Die NPD führte ihren Bundesparteitag am 4. und 5. April 2009 im Ernst-Reuter-Saal des Rathauses Reinickendorf durch, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin und die Folgeinstanz die Behörde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Überlassung dieses Saales verpflichtet hatte. Die geschlossene Nutzungsvereinbarung des Bezirks sah dabei die Möglichkeit eines Widerrufs vor, falls auf der Veranstaltung rechtsextremes, volksverhetzendes oder antisemitisches Gedankengut verbreitet wird. Auch wurde die Nutzung des Foyers untersagt.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte fest, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Saales einschließlich des Foyers hatte. Sie habe dies ausdrücklich beantragt, und es habe der ständigen bezirklichen Praxis entsprochen, bei der Raumvergabe auch das beantragte Foyer zur Verfügung zu stellen. Der Widerrufsvorbehalt sei rechtswidrig gewesen. Er verstoße unter anderem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Behörde nach ihrer ständigen Praxis Säle ohne Nebenbestimmungen überlassen habe.

Auch verstoße der Widerrufsvorbehalt inhaltlich gegen das Grundgesetz. Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, solange diese nicht gegen Strafgesetze verstoßen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht die Berufung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zugelassen. ddp

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