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Berlin: Berlins Kultur soll ins Bundesgesetz

Experten-Kommission will die finanzielle Förderung neu regeln

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Berlin bekommt Unterstützung aus dem Bundesparlament. Die Verantwortung des Bundes für die Kultur-Förderung soll in einem Hauptstadt-Gesetz festgelegt werden. Das empfiehlt die Enquete-Kommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“, deren Schlussbericht dem Tagesspiegel auszugsweise vorliegt. Ob das mehr Geld für die Hauptstadtkultur bedeutet, bleibt offen. „Unbegrenzte finanzielle Forderungen“ ließen sich daraus nicht ableiten, bremsen die Abgeordneten zu hohe Erwartungen.

Schwerpunkt einer neu geordneten Bundesförderung sollten die „kulturellen Leuchttürme“ bleiben, steht im Bericht. Also jene Einrichtungen, die sich wegen ihres Profils und ihrer Reputation besonders für die gesamtstaatliche Repräsentation eignen. Der Bund müsse ebenfalls helfen, wenn die „Erhaltung und die Wiederherstellung des reichhaltigen kulturell-architektonischen Erbes der Stadt die finanzielle Leistungskraft Berlins übersteigt“. Dazu zählten auch die Stätten der Erinnerungskultur, sowohl der NS-Schreckensherrschaft als auch des DDR-Unrechtsregimes, „für die ein Förderkonzept nach systematischen und historischen Kriterien erforderlich ist“.

Außerdem solle der Bund den „Werkstattcharakter“ der Berliner Kulturszene unterstützen, soweit die Produktion und Darstellung zeitgenössischer Kunst internationale Strahlkraft entwickle. Die Enquete-Kommission plädiert auch dafür, den – zeitweise umstrittenen – Hauptstadtkulturfonds „zu erhalten und zu stärken“. Andererseits sollte Berlin den anderen Bundesländern Räume oder Spielstätten zur Verfügung stellen, um sich „durch eigene kulturelle Präsentationen in der Hauptstadt wiederzufinden“.

Die Kommission, in der Fachleute und Abgeordnete aller Fraktionen sitzen, weist aber den Anspruch zurück, Berlin sei die Kulturhauptstadt Deutschlands. „Es gibt in Deutschland viele Kulturmetropolen.“ Trotzdem wird der Stadt bescheinigt, dass ihr kultureller Reichtum „von entscheidender Bedeutung für die Erfüllung der Hauptstadtfunktion“ sei. Vergleichbare europäische Metropolen bezögen ihre Bedeutung und Strahlkraft ebenfalls aus der historisch gewachsenen Vitalität ihres kulturellen Lebens. Die Experten verweisen auf die Berlin-Klausel, die 2006 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Darin werde die „Repräsentation des Gesamtstaates in der deutschen Hauptstadt“ als Aufgabe des Bundes bezeichnet. Die Kultur mache einen wesentlichen Teil dieser Repräsentation aus. „Bei der Erarbeitung bundesgesetzlicher Regelungen, welche die Hauptstadtfunktion Berlins näher bestimmen, ist daher darauf zu achten, dass die Zuständigkeiten und Verpflichtungen des Bundes bei der Kulturförderung klar festgelegt werden.“

Die Kommission lobt ausdrücklich die „Internationalität, Interkulturalität und ethnische Vielfalt“ Berlins, die eine reiche Kulturlandschaft hervorbringe. Als internationales Kulturzentrum habe die Hauptstadt auch eine Mittlerfunktion zwischen Ost und West. Berlin sei ein „Ort der kulturellen Neugier und ein Forum kultureller Identitätssuche“, die bundesweit integrierend wirke. Nach Auskunft des Kultur-Staatsministers Bernd Neumann (CDU) hat sich der Bund 2006 mit 340,2 Millionen Euro an den Kulturausgaben in Berlin beteiligt. Dem standen 356,8 Millionen Euro aus dem Berliner Haushalt gegenüber. Seit 2000 stieg die Bundesförderung um 83 Millionen Euro. Ulrich Zawatka-Gerlach

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