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BVG-Vorstand: SPD-Frauen attackieren Frauensenator

Der Streit um die ausschließlich männliche BVG-Spitze eskaliert: Sozialdemokratinnen fordern, die Stellenbesetzung rückgängig zu machen und öffentlich auszuschreiben. Doch Senator Harald Wolf (Linke) sagt: "Wir sind zu nichts verpflichtet."

Unter den Frauen in den Koalitionsparteien rumort es. Sie wollen nicht akzeptieren, dass der Senat eine ihrer Ansicht nach rechtswidrige Besetzung eines Vorstandspostens bei der BVG nicht revidiert. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen hat Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke), der auch Frauensenator ist, jetzt aufgefordert, „diese Besetzung unverzüglich rückgängig zu machen und die Stelle öffentlich auszuschreiben.“ Auf dem nächsten SPD-Parteitag wollen die Frauen dies beantragen. Wolf will darauf weiter nicht eingehen.

Der Streit um die Spitzenposten dreht sich um eine interne Personallösung bei der BVG, die Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde. Vorstandschef Andreas Sturmowski übernahm das vakante Ressort Technik, und seine bisherige Aufgabe als Finanzer bearbeitet nun Henrik Falk, der zuvor bei der BVG für den Bereich Gremien und Recht zuständig war. Die Frauen werfen, wie berichtet, speziell Wolf und dem noch amtierenden Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) vor, bei der Neubesetzung des BVG-Vorstands Ende gegen das Betriebegesetz und das Landesgleichstellungsgesetz verstoßen zu haben, was beide Senatoren bestreiten.

Auch bei der Linken rumort es 

Das 2006 geänderte Betriebegesetz legt fest, dass das Landesgleichstellungsgesetz „insbesondere auch bei der Besetzung der Organe und der Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen angewendet werden muss.“ Und dort heißt es: „In Bereichen oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 beziehungsweise der entsprechenden Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrages, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind die Stellen öffentlich auszuschreiben.“ Da der BVG-Vorstand ein Organ ist und dort keine Frau beschäftigt wird, hätte die im Sommer 2008 frei gewordene Stelle ausgeschrieben werden müssen, argumentieren die Frauen.

Wolf, in dessen Partei es wegen des Vorgehens auch grummelt, argumentiert dagegen, dass es „bei politischen Beamten und ihnen gleichgestellten Angestellten“ keine öffentliche Ausschreibungspflicht gebe. Dies treffe auch auf den BVG-Vorstand zu. Zudem sei es „marktüblich“, solche Positionen nicht auszuschreiben, sondern „geeignete Kandidatinnen und Kandidaten“ direkt anzusprechen. Da „diese Marktüblichkeit existiert und die qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerber insofern keine Veranlassung haben, selbst tätig zu werden, sieht der Senat es nicht als zielführend an, Vorstandspositionen gesetzlich einer öffentlichen Ausschreibungspflicht zu unterwerfen“, erklärte Wolfs Staatssekretär Jens-Peter Heuer in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Anja Kofbinger. Auch sie fordert, die Besetzung rückgängig zu machen. 

In Hamburg kam eine Frau in den Vorstand 

Heuers Ausführungen seien „nicht nachvollziehbar, widersprüchlich und rechtlich nicht haltbar“, kontert die frauenpolitische Sprecherin der SPD, Canan Bayram. Zuvor hatte bereits die Vorsitzende des Juristinnenbundes, Jutta Glock, gefordert, „wegen des Rechtsverstoßes“ die Stellenbesetzung im BVG-Vorstand rückgängig zu machen.

Auch Wolfs Parteigenossin Jutta Matuschek, verkehrspolitische Sprecherin der Linken, ist über das Verhalten des Senats „nicht erfreut“. Ihrer Ansicht nach ist es möglich, Vorstandsposten öffentlicher Betriebe auszuschreiben. Der Stuttgarter Verkehrsverbund und der Verkehrsverband Hochtaunus haben es in letzter Zeit vorgemacht; die Hamburger Hochbahn hat eine Frau im Vorstand aufgenommen.   Immerhin hat der Senat im Aufsichtsrat der BVG in diesem Jahr zum ersten Mal seine Vertreter paritätisch mit Frauen und Männern besetzt. Und auch die Arbeitnehmer haben hier jetzt nachgezogen. Sie hatten zunächst nur Männer ausgewählt; im Mai wollen sie aber nun vier Frauen in das Gremium schicken, so dass auch die Arbeitnehmer paritätisch vertreten sind.

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