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CDU Neukölln: Vogelsang soll auf Kandidatur verzichten

Der CDU-Kreisverband Neukölln lässt nicht locker und fordert die eigene Bundestagskandidatin Stefanie Vogelsang erneut auf, ihre Wahlkreisbewerbung zur Bundestagswahl zurückzuziehen. Anlass ist eine Finanzprüfung im Bezirksverband durch die Landes-CDU.

Nach Darstellung der Neuköllner Union hat der Landesverband jetzt mündlich bestätigt, dass die ehemalige Kreischefin und abgewählte Stadträtin Vogelsang „verantwortlich für erhebliche Schulden ist, die den Kreisverband Neukölln belasten“.

Allein 2006 seien fast 50 000 Euro außer Plan und ohne Genehmigung des Vorstandes oder einer Mitgliederversammlung ausgegeben worden. Über diese öffentlich bekannten Vorwürfe hinaus seien in den Jahren 2005 bis 2007 durch die fehlende Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben Verstöße gegen das Parteiengesetz festgestellt worden, teilte die CDU Neukölln am Montag mit. Damit sei gegen die Satzung, den Verhaltenskodex für Funktions- und Mandatsträger und Rechnungslegungsvorschriften verstoßen worden. Ein entsprechender Prüfbericht des CDU-Landesverbands sei auf dem Weg zum Kreisverband.

CDU-Kreischef Michael Büge warf Vogelsang vor, „die Vorwürfe weiter zu bagatellisieren, um ihre Bundestags-Kandidatur nicht zu gefährden“. Doch wer Verantwortung für „so eine finanzielle Katastrophe“ trage, müsse unverzüglich persönliche Konsequenzen ziehen. Die Neuköllner CDU will die Vorwürfe gegen Vogelsang zusätzlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchen lassen. Die Nominierung eines anderen Neuköllner CDU-Wahlkreiskandidaten ist zwar rechtstheoretisch möglich, aber das Verfahren ist extrem kompliziert und erfordert die Mithilfe des CDU-Landesvorstands, der Vogelsang bisher stützte.

CDU-Landessprecher Dirk Reitze reagierte empört auf den massiven Vorstoß des Kreisverbands Neukölln. Die Prüfung der Abrechnung von vier Parteiveranstaltungen 2005/06 weise zwar auf eine „extrem schlampige Buchführung“ hin. Aber es handele sich nur um „sanktionslose Falschbuchungen im Sinne des Parteiengesetzes“. Im Grunde gebe es keine neuen Sachverhalte. za

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