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Extremismus: Körting will politisch motivierte Straftäter ausweisen

Innensenator Ehrhart Körting will nach den Ausschreitungen zwischen Türken und Kurden in Berlin ausländerrechtliche Konsequenzen für Straftäter prüfen lassen. Die Rechtslage sei in diesen Fällen "knüppelklar", sagte er im parlamentarischen Innenausschuss.

Es sei ein Regelausweisungsgrund, wenn sich Ausländer mit ungesichertem Aufenthaltsstatus bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, so Körting weiter. Auch bekämen solche Personen kein gesichertes Aufenthaltsrecht.

Der Berliner Innensenator verwies darauf, dass das Problem zwischen Türken und Kurden in Berlin wegen des drohenden Einmarschs der türkischen Armee im Nordirak allein mit Ausweisungen nicht zu lösen sei. Er habe jedoch nach seinen Gesprächen mit Verbänden den Eindruck, dass es in beiden Gemeinden den Willen gebe, den Konflikt friedlich auszutragen.

Polizeipräsident Dieter Glietsch sagte, bei den Ausschreitungen im Anschluss an eine Kundgebung von türkischen Nationalisten am 28. Oktober seien 24 Beamte verletzt worden. Bei den bisherigen Angaben war lediglich von 18 verletzten Polizisten die Rede. 15 Personen wurden  festgenommen. Körting zufolge waren die meisten von ihnen bereits polizeilich in Erscheinung getreten.

Eine Kundgebung einer PKK-nahen Organisation am Sonntag verlief dagegen weitgehend friedlich. Es gab sechs Festnahmen. Darunter war eine Person, die bei einer weitgehend gewaltfreien Demonstration von Kurden am 27. Oktober als Straftäter aufgefallen war und jetzt wiedererkannt wurde. (mit ddp)

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