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Finanzsenator: Kurz vor dem Abschied gibt es nochmal Ärger um Sarrazin

Als Ende 2008 der BVG-Vorstand neu besetzt wurde, gab es keine Ausschreibung, obwohl das vorgeschrieben ist. Kritiker machen nun Finanzsenator Thilo Sarrazin und Wirtschaftssenator Harald Wolf Vorwürfe - doch die weisen diese zurück.

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) wird sich aus Berlin verabschieden – und damit wahrscheinlich einigen unangenehmen Fragen aus dem Weg gehen können. Juristen werfen ihm nämlich vor, als Aufsichtsratsvorsitzender bei der BVG gegen Berliner Landesgesetze verstoßen zu haben. Sarrazin weist dies zurück. Anlass ist die Besetzung des BVG-Vorstandes Ende vergangenen Jahres. Der neue Mann war ohne Ausschreibung ernannt worden, obwohl das Gesetz dies vorschreibe, sagen Kritiker. Frauen seien damit chancenlos gewesen. Vorstand für Finanzen wurde Henrik Falk, der zuvor den Bereich Gremien und Recht der BVG geleitet hatte.

Das Betriebegesetz schreibt in Paragraf 28 vor, dass das „Landesgleichstellungsgesetz … insbesondere auch bei der Besetzung der Organe und der Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen Anwendung“ finde. Und der Vorstand der BVG ist ein solches Organ. Im Landesgleichstellungsgesetz wiederum heißt es in Paragraf 5: „Alle Stellen sind intern auszuschreiben. In Bereichen oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 beziehungsweise der entsprechenden Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind die Stellen öffentlich auszuschreiben.“ Im BVG-Vorstand gibt es keine Frau.

Sarrazin kontert, es sei nicht üblich, Vorstandsposten auszuschreiben. Dies sei auch nicht zwingend erforderlich; hier habe sein Haus eine andere Rechtsauffassung als die Kritiker. Auch Frauensenator Harald Wolf (Linke), der als Wirtschaftssenator die Aufsicht über die BVG führt, sieht hier kein Problem. Eine Ausschreibung erfolge bei der Besetzung eines Vorstandspostens regelmäßig nicht, sagte er.

In den vergangenen Jahren war es in der Tat gängige Praxis, Vorstandsposten in Landesunternehmen nicht auszuschreiben. Allerdings wurde am 29. Juni 2006 das Betriebegesetz – mit den Stimmen der SPD und der Linken – geändert und der Paragraf 28 eingefügt, der nun eine Ausschreibung vorschreibt. Vorher wurden Kandidaten durch sogenannte Headhunter gesucht.

Strittig ist, wie ernsthaft ein Nachfolger für den BVG-Vorstand gesucht worden war. Angeblich fand sich kein Kandidat, so dass es eine interne Lösung gab. Falk wurde Finanzvorstand, und BVG-Chef Andreas Sturmowski übernahm den Bereich Technik. Dessen Vorgänger hatte Sarrazin Anfang 2008 nach Hause geschickt – unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Vertragsende Anfang 2009. Ob der Vertrag mit Falk bei einem Verstoß gegen die Landesgesetze Bestand hat, ist unter Juristen umstritten. Für die Klärung dieser Frage müsste eine Frau, die sich bei einer Ausschreibung beworben hätte, Klage einreichen. Vor dem Arbeitsgericht hatte kürzlich eine Frau von der Gema gesiegt, die bei einer Postenvergabe übergangen worden war. Sie erhält nun die Differenz zum entgangenen Gehalt.

Dass in Verkehrsbetrieben Leitungsposten ausgeschrieben werden können, zeigt der Verkehrsverbund Stuttgart, der öffentlich einen „Geschäftsführer (w/m)“ sucht. Und Frauen lassen sich auch für den Verkehrsbereich finden. Bei der Hamburger Hochbahn zieht im März eine Frau in den Vorstand ein, die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (Odeg), die Strecken östlich von Berlin betreibt, hat seit Februar eine Geschäftsführerin, und auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wird von einer Frau geführt.

Sarrazin, der sich in seiner Amtszeit stark in die Belange der BVG einmischte, soll in den Vorstand der Bundesbank wechseln. Nach ewigen Dementis will der Regierende Klaus Wowereit (SPD) den Wechsel des Parteigenossen am Dienstag offiziell bekannt geben. Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Vorschlagsrecht für den Bankjob.

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