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Geschwindigkeitsbegrenzung: Grüne: Tempo 30 soll nicht überall gelten

Eine generelle Beschränkung auf Tempo 30 in Berlin wollen auch die Grünen nicht. Auf ausgewählten Hauptstraßen soll weiter 50 km/h gefahren werden. Anliegerwünsche nach Reduzierungen will man aber umsetzen.

Autofahrer sollen auch in Zukunft auf Hauptstraßen ihr Gefährt auf 50 km/h beschleunigen dürfen. Ein generelle Beschränkung auf Tempo 30 auf allen Straßen wollten auch die Grünen nicht, sagte am Dienstag die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion, Claudia Hämmerling. Sie relativiert damit die Forderung nach einem flächendeckenden Tempo-30-Limit, die auch von der Spitzenkandidatin bei den kommenden Abgeordnetenhauswahlen, Renate Künast, ins Gespräch gebracht worden war.

Auf 30 km/h solle die Geschwindigkeit auf Hauptstraßen nur verringert werden, wenn sich die Mehrzahl der Anwohner dafür ausspreche, sagte Hämmerling. Initiativen gebe es derzeit etwa für die Frankfurter Allee in Friedrichshain oder für den Tempelhofer Damm im Bereich der Kaiserin-Augusta-Straße. Wo Anwohner forderten, den Fuß vom Gas zu nehmen, um Schadstoffausstöße oder den Lärm zu verringern, seien die Grünen dafür, Tempo 30 einzuführen. Niemand denke aber daran, etwa auf der Heerstraße oder der Leipziger Straße 50 km/h als zulässige Geschwindigkeit abzuschaffen.

Schon heute sind Hauptstraßen nicht mehr durchgängig mit 50 km/h zu befahren. Vor den meisten Schulen gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Und auf zahlreichen, oft sehr kurzen Abschnitten, ist nachts ein Tempolimit angeordnet, damit Anwohner ruhiger schlafen können. Nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung gilt so das Tempolimit auf 16 Prozent der Hauptstraßen. Drei Viertel des Straßenetzes sind Tempo-30-Bereiche, die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt vor allem in Wohngebieten. Selbst dort, wo das Limit anfangs gegen den Willen von Anwohnern angeordnet worden war, wehrten sich die Anlieger später dagegen, es wieder aufzuheben.

Dabei soll es nach dem Willen von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) im Prinzip auch bleiben. Nur wo der Bedarf explizit nachgewiesen werden könne, sollten noch Tempo-30-Schilder aufgestellt werden. Auf ihre Frage an die Bezirke, wo diese noch vor Schulen ein Tempolimit für nötig hielten, sei die Reaktion „sehr verhalten“ gewesen.

Ein generelles Fahren mit Tempo 30 werde es auch nicht geben, falls die Richtgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h gesenkt werden sollte, kündigte Hämmerling an. Sie verweist auf einen Beschluss des Landesparteitags, in dem es heißt: „Die Herabsetzung der Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30 in Wohnstraßen verursacht keine Kosten, verbessert aber mit einem Schlag die Aufenthaltsqualität. Tempo 50 bleibt auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen erhalten.“

Wie berichtet, hat der wissenschaftliche Beitrat beim Bundesverkehrsministerium empfohlen, die Richtgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren und Tempo 50 nur noch als Ausnahme zuzulassen. Dafür müsste die Straßenverkehrsordnung geändert werden; eine Mehrheit dafür ist weder im Bundestag noch im Bundesrat zu erwarten. Bereits früher waren solche Vorstöße gescheitert.

Am Ende würden ohnehin nur die Schilder ausgetauscht; diejenigen für Tempo 30 verschwänden, neu müssten dann die 50er-Zeichen aufgestellt werden – zu erheblichen Kosten.

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