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Berlin: Keine gelbe Karte für Sarrazin

Der Missbilligungsantrag der Opposition gegen den Finanzsenator blieb im Parlament erfolglos

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein Missbilligungsantrag gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat gestern im Parlament keine Mehrheit gefunden. Die Regierungsfraktionen SPD und Linke lehnten den Gruppenantrag von insgesamt 13 Abgeordneten der Opposition geschlossen ab. Nur der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Ralf Hillenberg (SPD), nahm an der Abstimmung am Donnerstag wegen einer Auslandsreise nicht teil.

Die Abstimmung fiel knapp aus. Rot-Rot hat im Abgeordnetenhaus auch dann nur drei Stimmen Mehrheit, wenn alle Abgeordneten anwesend sind. Unmittelbar vor der Plenarsitzung bat die Linksfraktion Sarrazin in ihre Sitzung, um offene Fragen zu beantworten. Anschließend hieß es: In der Sache habe der Senator Recht, aber die „Zerknirschtheit“ über das von ihm gewählte Verfahren bleibe bestehen. Trotzdem wollte die Linke das Verhalten Sarrazins nicht gemeinsam mit der Opposition missbilligen. In dem Antrag, der von CDU, Grünen und FDP unterstützt wurde, wird Sarrazin wegen der Veröffentlichung von Steuerdaten der Abgeordneten Hillenberg, Rainer-Michael Lehmann (FDP) und des Ex-Parlamentariers Ulrich Brinsa (CDU) eine „unzulässige Machtdemonstration“ vorgeworfen. Die CDU beantragte in der Parlamentssitzung eine Aktuelle Stunde zum Thema, allerdings ohne Erfolg.

Der CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger sprach in der Antragsbegründung von einem „einmaligen Vorgang in der Parlamentsgeschichte“. Es gehe um das Selbstverständnis der Volksvertretung. Pflüger gab gleichzeitig zu, dass die Vorwürfe von Hillenberg, Lehmann und Brinsa, sie seien wegen ihrer Arbeit im Petitionsausschuss von der Finanzbehörde schikaniert worden, „vielleicht überzogen waren“. Aber es komme doch gar nicht darauf an, „ob die Abgeordneten recht haben oder nicht“.

Das sah der Finanzsenator ganz anders. Die Veröffentlichung von „sachlichen und zeitlichen Eckdaten“ aus den Steuerakten der drei Politiker und eines beteiligten Rechtsanwalts seien „der einzige juristisch legitimierte Weg“ gewesen, gegen die unwahren Behauptungen vorzugehen, die Finanzämter hätten Abgeordnete mit steuerlichen Sonderprüfungen drangsaliert. Deswegen gebe es ja die Ausnahmeregelung zur Aufhebung des Steuergeheimnisses in der Abgabenordnung des Bundes. Die Genehmigung habe das zuständige Fachreferat im Bundesfinanzministerium erteilt. Die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks habe im Bundestag am Mittwoch das Nötige dazu gesagt.

Nach Auffassung Sarrazins ist der Ältestenrat des Abgeordnetenhauses nicht geeignet, die „unwahren Tatsachenbehauptungen“ zulasten der Finanzbehörde aus der Welt zu schaffen. Erstens habe dieses Gremium kein Untersuchungsmandat. Seine Beschlüsse seien nur eingeschränkt bindend und nicht öffentlich. Und zweitens könne der Ältestenrat nur Einfluss auf die beiden Abgeordnete nehmen. Nicht aber auf Brinsa und den Anwalt. Zudem habe es, so Sarrazin, kein vereinbartes Verfahren des Ältestenrats zur vertraulichen Lösung des Konflikts gegeben. „Mit mir wurde nichts vereinbart.“ Die Opposition protestierte. Ulrich Zawatka-Gerlach

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