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Ladenöffnungszeiten: Ökumenisches Vorgehen

Die evangelische und die katholische Kirche in Berlin haben sich auf eine Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz geeinigt. Der Sonntag soll geschützt bleiben.

Die evangelische und die katholische Kirche in Berlin haben sich auf eine Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz geeinigt. Die Klage wird von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eingereicht, wie Landesbischof Wolfgang Huber am Montag mitteilte. Der Schritt werde von beiden Kirchen getragen, da es sich bei der Verteidigung des Sonn- und Feiertagsschutzes um ein "gemeinsames Anliegen" handele.

Das hauptstädtische Ladenöffnungsgesetz vom 15. November 2006 gestattet es den Verkaufsstellen, an bis zu zehn Sonntagen im Jahr und allen vier Adventssonntagen zu öffnen. Eine derartige Aufweichung der Feiertagsregelung sei "unverhältnismäßig" und einzigartig in Deutschland, sagte Huber, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. "Es besteht die Gefahr einer sehr problematischen Sogwirkung auf die anderen Bundesländer", warnte er. Die Klage richtet sich gegen Berlin als den "Vorreiter einer weiteren Aushöhlung des Sonntagsschutzes". Kritisiert werden auch die Brandenburger Regelungen, wonach an sechs Sonntagen im Jahr gehandelt werden darf.

"Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung"

Dieser Schutz sei nicht nur ein wichtiges Element der Sozialkultur, sondern auch als Recht auf Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert, betonte der Berliner Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky. Das Grundgesetz verbürge den Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung". "Diese Koppelung von Religionsfreiheit und Sonntagsruhe zur Disposition zu stellen, halten wir Kirchen für ein großes kulturelles Unglück", warnte Huber.

Der Gang nach Karlsruhe sei nötig geworden, nachdem in dem "parlamentarischen Hauruck-Verfahren" die Einwände der Kirchen nicht berücksichtigt worden seien, sagte Huber. Nur bei Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens würden die Kirchen ihre Entscheidung zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde überdenken. Bislang jedoch habe die Berliner Landesregierung auf die Ankündigung rechtlicher Schritte nicht reagiert.

Ein genaues Datum für ihre Klage nannten Huber und Sterzinsky nicht. Eine Verfassungsklage muss innerhalb eines Jahres nach der Verabschiedung eines Gesetzes eingereicht werden. (Ariane Breyer, ddp)

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