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Landespolitik: Ein Hauptstadtgesetz ist nicht in Sicht

Der Vertrag zwischen Bund und Berlin ersetzt vorerst die in der Verfassung vorgesehene Regelung.

Das im Grundgesetz vorgesehene Hauptstadtgesetz wird es bis auf weiteres nicht geben. Für den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist mit dem kürzlich zwischen Berlin und Bund geschlossenen Hauptstadtvertrag der Verfassungsauftrag erfüllt worden. Dagegen wirft der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, dem Senat und der Bundesregierung vor, sie missachteten das Grundgesetz. Anlass ist der Verfassungsartikel über den Status der Hauptstadt. Darin heißt es, die Repräsentation des Gesamtstaats in Berlin sei „Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt“.

Offenbar weil die anderen Fraktionen keinen Vorstoß in Richtung eines solchen Gesetzes unternahmen, schlug Gysi im Juli brieflich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Er griff damit einen Vorschlag auf, den die Linkspartei schon mehrfach unterbreitet hatte. Der Unionsfraktionschef Volker Kauder antwortete Gysi im September, die Fraktionen von CDU, CSU und SPD sähen „zurzeit keine Notwendigkeit“ für eine Arbeitsgruppe, weil zwischen der Bundesregierung und dem Senat Abstimmungsgespräche stattfänden.

Doch Gysis Vorstoß kommt nicht mal bei seinen Berliner Parteifreunden gut an. Klaus Lederer, Fraktionschef der Linken im Abgeordnetenhaus, erinnerte daran, dass Berlin nach den gerade abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Bund über die Staatsoper, die Sicherheitskosten und den Flughafen Tempelhof „erstmal sehr gut bedient sei“. Für die kommenden zehn Jahre sei das Thema erledigt. Allerdings will auch Lederer eine Debatte darüber, was dem Bund seine Hauptstadt wert sei. Die müsse aber nicht nur im Bundestag stattfinden, sondern „im gesellschaftlichen Raum“.

Ähnlich sieht es der Regierende Bürgermeister. Mit dem jetzt abgeschlossenen Hauptstadtvertrag seien die Vorgaben des Grundgesetzes erfüllt worden, sagte Wowereit dem Tagesspiegel. Die Vereinbarungen zwischen dem Bund und Berlin würden in den jeweiligen Haushaltsgesetzen umgesetzt. Ein zusätzliches Gesetz sei überflüssig.

Kanzleramtsminister Thomas de Maizière erinnerte daran, dass die Bundesregierung dem Senat mit dem Hauptstadtvertrag schnell Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre habe geben wollen.

Sollte ein Hauptstadtgesetz langfristig dennoch für notwendig befunden werden, könne es auch im Zuge der sogenannten Föderalismusreform II verfasst werden, heißt es im Kanzleramt. Bei dieser sollen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern grundsätzlich neu geregelt werden. Das hält auch der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, für richtig. Gysi habe im Grunde genommen Recht, sagt er. Die Gespräche über die Föderalimusreform II seien der Rahmen, in dem über ein Hauptstadtgesetz zu reden sei. Das wiederum hält FDP-Fraktionschef Martin Lindner für falsch: Gysi habe zwar Recht, tue aber Berlin politisch keinen Gefallen: Die anderen Bundesländer würden der Hauptstadt nie den Ansatz für einklagbare Finanzforderungen auf der Grundlage eines Gesetzes geben. kt/wvb.

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