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Parteien: Auflösung von WASG-Landesverband war rechtmäßig

Das Landgericht Berlin hat die Auflösung des Berliner WASG-Landesverbandes durch den Bundesvorstand für rechtmäßig erklärt.

Das Landgericht Berlin hat die Auflösung des Berliner Landesverbandes der Wahlalternative für Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) für rechtmäßig erklärt. Es lehnte am Dienstag einen Antrag auf einstweilige Verfügung des verbliebenen WASG-Landesverbandes gegen seine "Zwangsauflösung" ab. Der Geschäftsführende Bundesvorstand der WASG hatte am Abend des 15. Juni die Auflösung seines Berliner Landesverbandes beschlossen.

Das Landgericht stärke mit der Entscheidung die Handlungsfähigkeit politischer Parteien, sagte der Prozessbevollmächtigte der Linken, Anwalt Ulf Wende. Zugleich gebe das Urteil dem Fusionsprojekt der vereinigten Linken Handlungssicherheit.

Nichtfusionierte Reste der WASG sind in viele Gruppen zersplittert

Ein Antrag auf Entscheid zu WASG-Namensrechten war im Verhandlungsverlauf zurückgenommen worden. Wende erklärte: "Die Rechte an der Marke WASG sind dem Gesetz nach auf die Partei Die Linke übergegangen." Die so genannte Berliner-Rest-WASG beansprucht bislang die Namensrechte für sich. WASG-Anwalt Sven Korzilius kündigte an: "Wenn uns die Entscheidungsgründe zum Urteil vorliegen, werden wir die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen." Dann werde auch über eine Fortsetzung des Namensrechtsstreits zur Marke WASG entschieden.

Knapp 200 fusionswillige WASGler hatten sich am Wochenende mit der Berliner Linkspartei/PDS vereinigt. Die nichtfusionierte WASG in Berlin hat nach eigenen Angaben noch rund 550 Mitglieder, die inzwischen jedoch in zahlreiche Gruppen zersplittert sind. (mit ddp)

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