zum Hauptinhalt

Polizeigesetz: Noch mehr Überwachung für Berlin

Der Innenausschuss des Berliner Senats hat den Änderungen des Polizeigesetzes zugestimmt. Wenn die Vorlage im Abgeordnetenhaus ebenfalls ein "Ja" bekommt, hat die Polizei schon im nächsten Jahr weit mehr Befugnisse als bisher. Die Grünen haben eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz angekündigt.

"Das Gesetz ist eine Mogelpackung und verfassungswidrig", sagte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann im Ausschuss laut einem Bericht der "Berliner Morgenpost". "So kann man mit Grundrechten nicht umgehen." Innensenator Körting verteidigte die Änderungen als "zurückhaltenden Gesetzesentwurf". Die Linke rechtfertigte ihre Zustimmung mit zu dem mit der SPD ausgehandelten Kompromiss: öffentliche Plätze oder Straßen werden nicht videoüberwacht. Ausnahme von dieser Regelung bilden Großveranstaltungen. Immerhin sollen mit der Neufassung des sogenannten Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) Straftaten schneller abgewehrt und ausgewertet werden können.

Wie Nicola Rothermel, Sprecherin der Senatsinnenverwaltung, mitteilte, darf die Polizei nun selbst Aufnahmen im öffentlichen Personennahverkehr erheben. Bisher war sie auf Videos und Fotos der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) angewiesen. Mit der gewollten Neuerung im Polizeigesetz wird der zeitliche Mehraufwand umgangen. "Hierzu muss sie ein entsprechendes Lagebild erstellen", so Rothermel weiter. Was bedeutet, dass die Polizei nicht willkürlich an allen Verkehrsplätzen Berlins filmen darf, sondern lediglich an nachweislichen Brennpunkten wie beispielsweise U-Bahnhöfe, die als Umschlagplätze für Drogen gelten.

Ebenfalls neu ist die Kameraausstattung von 340 Einsatzwagen. Wie diese aussehen und funktionieren, und inwieweit die "Gefilmten" von ihrem Glück wissen, dazu wollte sich die Polizei auf telefonische Anfrage hin nicht äußern. Man werde dies an gegebener Stelle tun, wenn das Gesetz verabschiedet sei, teilte ein Polizeisprecher mit. Laut "Berliner Morgenpost" sollen diese Kameras dazu dienen, künftig Verkehrs- und Personenkontrollen zu filmen, da es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Übergriffen auf Beamte gekommen war.

DNA-Tests und Handyortung

Mit der Änderung des Asog darf die Polizei DNA-Proben zur Identifizierung unbekannter Leichen oder bei Menschen ohne Orientierung durchführen. Außerdem lässt das neue Asog zu, dass Vermisste, geistig Verwirrte oder selbstmordgefährdete Personen mittels einer Handyortung gesucht werden können.

Wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, ist noch unklar. Fakt ist, dass erst noch der Hauptausschuss darüber abstimmt, dann erst das Abgeordnetenhaus. "Wir gehen davon aus, dass dies noch in diesem Jahr passieren wird", sagte Nicola Rothermel.

Nadine Lantzsch

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false