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Rauchverbot: BVG verhandelt über Berliner Klage

Können Raucher bald aufatmen? Am 11. Juni verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Klagen gegen das Rauchverbot in Gaststätten. Zwei Inhaber sogenannter Einraumgaststätten klagen gegen die angebliche Verletzung ihrer Berufsfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 11. Juni über das Rauchverbot in der Gastronomie. Das kündigt das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. Der Erste Senat prüft die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten mit kleinen Gaststätten und einer Diskothekenbetreiberin. Sie wenden sich gegen die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin.

Die jeweils nur aus einem Raum bestehenden Gaststätten der Kläger befinden sich in Berlin und Tübingen. Sie werden überwiegend von Stammgästen besucht. Der Anteil der Raucher unter den Gästen liegt den Angaben zufolge etwa bei 70 Prozent.

Einraumgaststätten würden unrentabel, behaupten die Kläger

Die beiden Gastwirte wenden sich dagegen, dass die jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze für "Einraumgaststätten" keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen. Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsgrundrechts. Da bei solch kleinen Gaststätten eine Abtrennung von Raucherräumen nicht möglich sei, führe das Rauchverbot dazu, dass sie unrentabel würden und geschlossen werden müssten.

Die Diskothekenbetreiberin wendet sich gegen das Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg. Es untersagt ihr, das Rauchen zu gestatten und schließt darüber hinaus - anders als für Gaststätten - die Einrichtung von Raucherräumen aus. Ein solches absolutes Rauchverbot sei nicht verhältnismäßig, heißt es in ihrer Verfassungsbeschwerde.

Das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg gilt seit 1. August 2007, das Berliner Gesetz seit 1. Januar 2008.

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