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Berlin: Reform der Bezirke schon 2008

Neun Anträge für den SPD-Parteitag. Eine innerparteiliche Arbeitsgruppe soll ein Konzept erarbeiten

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Im Frühjahr 2008 will die SPD einen Vorschlag zur Reform der Bezirke vorlegen. Neu geregelt werden sollen: Die Finanzierung, die Aufsichtsrechte des Senats, die Aufgabenverteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung, die Wahl der Stadträte (politisches Bezirksamt) und die Rolle der Bezirksbürgermeister. Neun Anträge für den Landesparteitag am 17. November machen dafür Vorschläge, die der bisherigen Beschlusslage in der SPD teilweise widersprechen.

Voraussichtlich wird auf dem Parteikongress aber nur eine Reform-Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren Ergebnisse müssten „ernsthaft und öffentlich diskutiert und mit der Linkspartei umgesetzt werden“, forderte gestern der Pankower SPD-Kreischef Alexander Götz. Schon 2003 hatten die Sozialdemokraten eine Kommission gegründet, die sich mit der „Organisation und Aufgabenstellung der Bezirke“ befasste. Das 65 Seiten starke Konzept war den SPD-Oberen nicht geheuer und verschwand in der Schublade.

Jetzt soll es einen zweiten Anlauf geben. Die vorliegenden Parteitagsanträge haben auch das Ziel, die – seit Mitte der neunziger Jahre stabile – Beschlussfassung für die Einrichtung politischer Bezirksämter auszuhebeln. Seit 1992 werden nur die Bezirksbürgermeister von politischen Mehrheiten in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Die Stadtratposten werden nach Proporz (Stärke der Fraktionen in der BVV) verteilt. Der Verfassungsartikel, der dies regelt, läuft aber 2010 aus.

Deshalb galt es in der SPD als ausgemachte Sache, dass alle Bezirksämter ab der Wahl 2011 von Koalitionsmehrheiten gewählt werden; inklusive möglicher Gegenkandidaturen. Nun regt sich in den SPD-Kreisverbänden Spandau, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf Widerstand gegen die Einführung politischer Bezirksämter. Entsprechende Parteitagsanträge liegen vor. Verbunden mit der Forderung, die Bürgermeister künftig direkt zu wählen und ihnen zusätzliche Rechte zu geben.

Vorgeschlagen werden: Eine Richtlinienkompetenz, ein eigenes Vorlagerecht in der BVV, ein Vetorecht gegen Bezirksamtsbeschlüsse und ein Rederecht der Bürgermeister im Abgeordnetenhaus. Die Abwahl durch die BVV soll zusätzlich erschwert werden. Die stärkste Fraktion in der BVV soll den Vize-Bürgermeister stellen. Die Genossen in Marzahn wollen außerdem die Altersgrenze für bezirkliche Amtsträger, zurzeit identisch mit der Pensionsgrenze, aufheben.

In den Anträgen wird auch gefordert, das geltende System der Finanzzuweisungen an die Bezirke zu erneuern. Dieses „Globalsummensystem“ sei weder transparent noch bedarfsorientiert. Die Klage sei berechtigt, dass nur ein „kleiner Bruchteil“ der Landeszuweisungen für die Bezirke frei verfügbar sei. Das erschwere politische Schwerpunktsetzungen, und wichtige kommunale Aufgaben blieben „unzureichend finanziert“.

Einig ist sich die SPD, dass Berlin „für die Erledigung ihrer kommunalen Aufgaben weiterhin zwei Ebenen von Politik und Verwaltung benötigt“. So hatte es bereits 2005 die parteiinterne Bezirkskommission formuliert. Kritisiert wurden damals „zersplitterte Kompetenzen, Parallelstrukturen und mangelnde Ergebnisverantwortung“ zwischen Senat und Bezirken. Gefordert wurde ein „Minimum wechselseitiger Verflechtungen“, mehr „örtliche Selbstverantwortung“ und ein einfacheres Finanzsystem.

Nach einem Treffen des SPD-Landeschefs Michael Müller mit den Kreisvorsitzenden ist man sich jetzt weitgehend einig, Schnellschüsse oder Blockaden auf dem Parteitag zu vermeiden und sich wegen des komplizierten Themas eine Denkpause zu genehmigen.

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