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© dpa

Schlampereien: Neue Justizpanne: Drei Dealer sind frei

In Berliner sind drei verurteilte Kokainschmuggler aus der Haft entlassen worden, weil die Staatsanwaltschaft Akten zu spät an den BGH gesandt hatte.

Kein Tag ohne neuen Ärger für Justizsenatorin Gisela von der Aue. Am Sonntag wurde bekannt, dass drei verurteilte Drogenhändler aus der Haft entlassen worden sind, weil die Staatsanwaltschaft geschlampt hatte. Das fällt in die Zuständigkeit der Justizsenatorin: Sie hat die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft. Anders als die unabhängigen Richter sind die Ankläger der Senatorin unterstellt.

Die drei nun entlassenen Männer waren wegen Kokainschmuggels zu Haftstrafen von sechs bis neun Jahren verurteilt. Sie hatten auf Segeltouren mehr als eine Tonne Kokain aus der Karibik nach Europa transportiert. Alle drei hatten Revision des Urteils beantragt. Das Kammergericht entließ vor kurzem einen der drei Männer; das Landgericht verfügte die Freilassung der beiden anderen. Alle drei Entlassungen wurden mit unnötigen Verfahrensverzögerungen begründet, wie Kammergerichtssprecherin Iris Berger gestern bestätigte. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte die Akten erst mit monatelanger Verspätung an den Bundesgerichtshof (BGH) gesandt, der für die Revision zuständig ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungs-Akten genutzt, um weitere Verfahren gegen andere Mitglieder der Bande „hintereinander weg zu betreiben“, wie deren Sprecher Michael Grunwald sagte. Das Kammergericht fand, die Akten hätten kopiert und parallel an den Bundesgerichtshof geschickt werden müssen. Warum das nicht geschah, sei zu prüfen, sagt Grunwald. Die drei Freigelassen unterliegen nicht mal irgendwelchen Auflagen. Nach der Aufhebung der Haftbefehle sei es „faktisch unmöglich“, den Entlassenen neue Auflagen zu machen, sagte Berger.

Der Fall ist mindestens der vierte in nicht einmal einem Jahr, bei dem bekannte Straftäter aus der Haft entlassen werden müssen, weil Richter oder Staatsanwälte Formalitäten missachten. Im vergangenen Dezember war der bekannteste Kriminelle Berlins, der „Präsident“, aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Mahmoud Al-Z., mutmaßlicher Chef einer arabischen Drogenhändlerbande, kam 19 Monate nach seiner Festnahme frei. Die Begründung des Kammergerichts: die U-Haft dauerte wegen mehrerer Fehler der Justizbehörden zu lang.

Mitte Juni erstritt sich ein 55jähriger Mann vor dem Kammergericht die Freilassung. Er saß wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung in Haft. In zweieinhalb Jahren schaffte es die Justiz nicht, den entsprechenden Beschluss zu überprüfen. Der Mann ist seitdem in Freiheit.

Ende Juni entließ das Kammergericht einen mutmaßlichen Messerstecher aus der Untersuchungshaft. Der Libanese saß bereits länger als sechs Monate in U-Haft, als das Gericht den anberaumten Prozess erneut verschob. Mitte Juli kam ein 49jähriger Mann frei, der seine Nachbarin vergewaltigt haben soll. Der Grund: zu lange U-Haft, weil das Gericht den Prozessbeginn zu spät ansetzte.

Nur im nun bekannten Fall mit den drei segelnden Drogenhändlern lagen die Ursachen für die skandalträchtige Haftentlassung bei der Staatsanwaltschaft, für die von der Aue die politische Verantwortung trägt. Auch die Rechtspolitiker im Abgeordnetenhaus sind mit Schuldzuweisungen vorsichtig. Der CDU-Rechtspolitiker Sven Rissmann sagte, Haftsachen seien immer dringlich. Solche Schlampereien dürften nicht passieren.

Klaus Lederer, rechtspolitischer Sprecher der Linkspartei, erinnert daran, dass die Staatsanwaltschaft nicht an Personalmangel leidet. Vielleicht aber müsse sie ihre Prioritäten neu regeln und weniger Bagatelldelikte verfolgen. Der SPD- Rechtspolitiker Fritz Felgentreu sagte, nun müssten die Behörden „nacharbeiten“: Die drei verurteilten Drogenhändler dürften keinesfalls aus dem Blick geraten. Das koste Geld und mache Stress.

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