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Schulungszentren: NDP-Funktionär verliert vor Gericht

NPD-Funktionär Andreas Molau darf den geschützten Namen "Waldorf" nicht für seine Schulungszentren verwenden. Das Berliner Landgericht reagierte damit auf eine Klage des Bundes der Freien Waldorfschulen.

Der NPD-Funktionär Andreas Molau darf den Begriff "Waldorf" für von ihm geplante Schulungszentren nicht mehr verwenden. Dazu verpflichtete er sich am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht in einem Vergleich mit dem Bund der Freien Waldorfschulen, wie die "Berliner Zeitung" berichtet. Sollte sich das Mitglied des NPD-Bundesvorstandes nicht daran halten, droht ihm eine Geldstrafe von 10.000 Euro.

Molau war Medienberichten zufolge bis 2004 Lehrer an einer Waldorf-Schule. Auf einer Internetseite der NPD hatte er angekündigt, auf einem Grundstück im brandenburgischen Rauen ein "Waldorfschullandheim für national gesinnte Familien" aufbauen zu wollen. Da "Waldorf" ein geschützter Name ist, hatte der in Stuttgart ansässige Bund der Freien Waldorfschulen beim Berliner Landgericht eine Unterlassungsklage gegen den NPD-Funktionär eingereicht.

Weiterhin wird die Klage damit begründet, dass die Pädagogik der Waldorfschule nicht mit der Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und autoritäre Gesellschaftsstrukturen vereinbar ist. (kda/ddp)

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