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Soziales: Hartz IV bringt Landesgericht an die Grenzen

Die Rechtsprechung zu "Hartz IV"-Streitigkeiten bestimmt immer mehr den Arbeitsalltag der Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die meisten der Fälle sind für die Betroffenen sehr dringlich und müssen deswegen sehr schnell verhandelt werden.

Von den 54 am Gericht tätigen Juristen beschäftigten sich inzwischen schon rund zwei Drittel mit Fällen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch, wie das Potsdamer Gericht mitteilte. Von den im ersten Halbjahr 2007 eingegangenen 2873 Berufungen und Beschwerden stammten 962 aus diesem Bereich.

Das seit Mitte 2005 gemeinsame Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Potsdam-Babelsberg prägt nach eigenen Angaben auch in zunehmendem Maße die Rechtsprechung in Zusammenhang mit der Grundsicherung. Die an das Gericht herangetragenen Fälle seien oft besonders eilbedürftig und für die Betroffenen meist von existenzieller Bedeutung, teilte ein Sprecher mit. Die meisten Rechtsstreitigkeiten drehten sich um die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung. (mit ddp)

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