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Kostenpflichtig. Simon Rattle und die Berliner Philharmoniker. Foto: dpa

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Sponsoring: VIP-Tickets sind fragwürdig, aber legal

Piraten verzichten auf Politiker-Freikarten – und befeuern eine alte Debatte damit neu. Dürfen Abgeordnete Freikarten von Hertha BSC oder den Philharmonikern annehmen? Da hat auch schon mal die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Mit ihrem Verzicht, Freikarten für die Berliner Philharmoniker und Hertha BSC anzunehmen, hat die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhauses eine Diskussion neu eröffnet, die in Berlin immer mal wieder geführt wurde. Auch die Wulff-Debatte führt hier zu einer Sensibilisierung. Dürfen unsere Politiker kostenlose VIP-Karten annehmen und wenn ja, mit welchen Einschränkungen? Nur für die Dienstkräfte des Landes Berlin gibt es eine Richtlinie, die seit 1990 gilt. Belohnungen und Geschenke „in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit“ dürfen sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Dazu zählen nicht die Tasse Kaffee beim Gesprächstermin oder der Blumenstrauß eines dankbaren Bürgers. Die „Gewährung von Freikarten“ ohne Erlaubnis des Chefs ist aber ausdrücklich verboten.

Interessant sind vor allem die Tickets für Sport- und Kulturveranstaltungen. Soweit das Land Berlin Eigentümer oder Zuwendungsgeber von Veranstaltern und deren Häusern ist, steht dem Senat jeweils ein kleines Kontingent kostenfreier Eintrittskarten zu, die entsprechend interner Protokolllisten an Landes- und Bundespolitiker, Diplomaten, prominente Berlingäste oder Vertreter von Wirtschaft und Gesellschaft vergeben werden. Darüber hinaus verteilen private Veranstalter Freikarten in eigener Regie. Ein Jahresbericht der Kulturverwaltung für 2010 registrierte allein für die drei großen Opernhäuser über 40 Besucher je Vorstellung, die keinen Eintritt gezahlt haben. Bei den Theatern sind es etwa ein Dutzend. Wie groß die Anzahl der Senatsmitglieder und Staatssekretäre ist, die solche Angebote annehmen, ist unbekannt.

Wie die Mitglieder des Abgeordnetenhauses mit Gratistickets umgehen, ist ebenfalls nicht besonders transparent. Der freiwillige Verzicht der Piraten auf Karten für Hertha BSC und die Berliner Philharmoniker könnte das ändern. Diese Freikarten werden über das Parlamentspräsidium nach einem an der Fraktionsstärke orientierten Verteilungsschlüssel an die Abgeordneten vergeben. Ohne jede Zweckbindung, zur freien Verfügung. Es ist also nicht so, dass nur die sport- und kulturpolitischen Sprecher profitieren. Es geht nicht um große Kontingente. „Wir kriegen zum Beispiel zwei Hertha-Karten je Heimspiel“, sagt der Pirat Martin Delius. Aber es gehe ums Prinzip, soweit es sich um Einladungen „mit einem eindeutigen Marktwert“ handele.

Auch mit Freikarte gewinnt Hertha zuhause selten.
Auch mit Freikarte gewinnt Hertha zuhause selten.

© dpa

Ein vertrauliches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus, das auf Initiative der Grünen noch in der letzten Wahlperiode vom Parlamentspräsidium in Auftrag gegeben und vor ein paar Tagen fertiggestellt wurde, kann die weitere Debatte vielleicht beflügeln. Anlass war der Wunsch des 1. FC Union, ebenfalls Freikarten verteilen zu dürfen. Die Parlamentsjuristen kamen zu dem Ergebnis, dass die Annahme kostenloser Tickets durch Abgeordnete zwar nicht widerrechtlich oder gar strafbar sei, aber doch fragwürdig bezüglich der Verhaltensregeln, die im Landesabgeordnetengesetz festgeschrieben sind. Zu dieser Einschätzung werden sich bald auch die anderen Fraktionen und das Präsidium des Landesparlaments verhalten müssen. Vor fünf Jahren hatte das Thema zuletzt Schlagzeilen gemacht, als die Staatsanwaltschaft versuchte, mit einer großangelegten Ermittlungsaktion inklusive Hausdurchsuchungen bei Hertha und dem Basketballsponsor Alba über hundert Politiker aus Berlin und Brandenburg der Vorteilsannahme zu überführen. Es ging um Freikarten und Bewirtung. Namentlich bekannt wurde nur der Fall des früheren Bau- und Finanzstaatssekretärs Frank Bielka. Der große Schlag ging allerdings ins Leere. Die Ermittlungen führten in keinem Fall zu einer Anklage.

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