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Berlin: Streit um Schulwege – Eltern ziehen vor Gericht

Geschwister haben kein Vorrecht, gemeinsam auf eine Schule zu gehen. Die rot-rote Koalition hält das für gerechter

Familie Strothmann wohnt auf der falschen Straßenseite: Ihr Wohnort wird neuerdings einer anderen Grundschule zugeordnet, und deshalb soll ihr sechsjähriger Sohn jetzt eine andere Schule besuchen als seine siebenjährige Schwester.

Fälle wie dieser sind Berliner Realität, seit in Berlin die so genannte Geschwisterregelung abgeschafft wurde. Seither spielt es keine Rolle mehr bei der Verteilung knapper Schulplätze, ob ein künftiger Erstklässler bereits einen Bruder oder eine Schwester an der Schule hat: Wer nicht im Einzugsbereich der Schule wohnt, hat schlechte Karten – selbst dann, wenn er zwischendurch nicht umgezogen ist, sondern nur das Bezirksamt den Einzugsbereich verändert hat. Dieser für die betroffenen Familien ungünstige Zustand beschäftigt jetzt die Politik: Die Grünen haben einen Antrag ins Parlament eingebracht, der Geschwisterkindern generell ein Vorrecht bei der Vergabe von Grundschulplätzen einräumen soll.

SPD und Linkspartei wollen dagegen an der jetzigen Regelung festhalten. Die Koalition möchte nicht riskieren, dass Kinder aus dem Einzugsbereich einer Schule unter Umständen abgewiesen werden, weil weiter entfernt wohnende Geschwisterkinder Vorrang haben. Diese Interessen dürfe man nicht „gegeneinander ausspielen“, warnt die bildungspolitische SPD-Sprecherin Felicitas Tesch.

Die Grünen sehen das anders. Es sei Eltern und Alleinerziehenden nicht zuzumuten, dass sie zu verschiedenen Schulen fahren müssen, sagt Bildungspolitiker Özcan Mutlu. Er bekommt dabei Unterstützung von Neuköllns Bildungsstadtrat Wolfgang Schimmang (SPD) und auch vom CDU-Schulexperten Sascha Steuer, dem Mutlus Vorstoß aber nicht weit genug geht. Er plädiert dafür, die Schulplatzvergabe generell freizügiger zu handhaben. Allerdings dürfe man dabei nicht „Chaos und Wildwest“ produzieren: Es müsse sichergestellt werden, dass Familien, die das wünschen, eine wohnortnahe Schule bekommen. Nur die FDP-Abgeordnete Mieke Senftleben will eine völlige Liberalisierung, bei der Eltern und Schulen selbst entscheiden, wer zu wem passt. Jetzt soll sich der Schulausschuss mit der Problematik beschäftigen.

Wenn eine Schule auf eigene Faust versucht, Geschwisterkinder zu bevorzugen, kann das anstrengend werden: An der Lichterfelder Clemens-Brentano- Grundschule drohten Familien, die im Einzugsbereich leben, mit Klagen. Sie wehrten sich dagegen, dass ihr Nachwuchs zugunsten von Geschwisterkindern, die außerhalb des Schulbereiches wohnen, abgewiesen wurde: Im Ergebnis musste die Schule eine Klasse mehr aufnehmen als geplant und hat jetzt Platzprobleme. Aber gegängelt werden in Berlin nicht nur Grundschuleltern. Auch bei weiterführenden Schulen haben Eltern und Schule nicht das letzte Wort: Wenn es zu viele Anmeldungen gibt, entscheidet unter anderem die BVG-Verbindung darüber, ob ein Kind aufgenommen wird. Gerade erst wurde am Kreuzberger Leibniz-Gymnasium ein Schüler abgewiesen, der nur einen zehnminütigen Fußweg hätte: Seine BVG-Verbindung sei zu ungünstig, hieß es. Auch seine Eltern klagen. Das Verwaltungsgericht stellt unterdessen fest, dass es „deutlich mehr“ Klagen gibt als 2006.

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