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Waffengesetz: Weg frei für Messerverbot

Nach neuem Recht können die Länder das Mitführen von Stichwaffen an gefährlichen Orten untersagen. Berlins Innensenator Erhardt Körting reicht das nicht.

Das Land Berlin kann künftig selbst bestimmen, ob das Mitführen von Messern an einzelnen öffentlichen Plätzen oder auf Straßen verboten werden soll. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause geschaffen. Mit großer Mehrheit haben die Parlamentarier das Waffengesetz um eine sogenannte Öffnungsklausel ergänzt, die den Ländern das Recht überträgt, ein Messerverbot an Orten auszusprechen, an denen wiederholt Gewalttaten begangen worden sind.

Über eine Verschärfung des Waffengesetzes, insbesondere ein Messerverbot, wird schon seit Monaten im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert. Vor allem nach den sich häufenden Messerattacken Jugendlicher: Zuletzt war ein 23-Jähriger von einem 17 Jahre alten Messerstecher an einem Badesee getötet worden. Erst zwei Wochen ist es her, dass ein australischer Tourist von einer Gruppe Unbekannter in einem Imbiss in Mitte niedergestochen und lebensgefährlich verletzt wurde.

Doch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) geht der Beschluss des Bundestages nicht weit genug. Er wolle, dass in Berlin Hieb- und Stoßwaffen grundsätzlich überall verboten werden und nicht nur an bestimmten kriminalitätsbelasteten Orten, sagte seine Sprecherin Isabelle Kalbitzer. „Berlin will dazu eine eigene Bundesratsinitiative starten.“ Die Details dazu würden noch geprüft. Wann Körting seinen eigenen Vorschlag zur Verschärfung des Waffenrechts vorstellt, konnte die Sprecherin noch nicht sagen. Ob bis dahin das jetzt ermöglichte Messerverbot an bestimmten Orten verhängt wird, blieb offen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Gesetzesnovelle des Bundestages. Sie appelliert an Körting, darüber nachzudenken, wie ein Verbot von Stichwaffen an öffentlichen Orten durchgesetzt werden kann. Als mögliche kriminalitätsbelastete Orte, die für ein Messerverbot infrage kämen, nannte DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf beispielsweise den Drogenschwerpunkt Weinbergspark in Mitte, aber auch das Umfeld von Schulen oder bestimmte öffentliche Plätze in Berlin.

SPD-Innenexperte Thomas Kleineidam betonte, es sei besonders gegenüber Jugendlichen wichtig zu zeigen, dass Messer als Waffen in der Gesellschaft geächtet werden. Mit Unterstützung für ein Messerverbot kann Körting in der CDU-Fraktion rechnen. Doch der innenpolitische Sprecher, Frank Henkel, gab zu bedenken, dass „ein noch so gutes Verbot nichts nützt, wenn es nicht durchgesetzt und kontrolliert wird“. Er hat Zweifel, dass die Polizei dazu mit ihrem reduzierten Personal in der Lage ist.

Kritisch hingegen sieht die FDP die Verschärfung des Waffengesetzes. Wie Innenexperte Björn Jotzo sagte, ließen sich weder Verbrecher noch Jugendliche, die ein Messer bei sich führen, von einem Verbot beeindrucken. Er wies außerdem darauf hin, dass es im Frühjahr 2003 erst eine Verschärfung des Waffenrechts gegeben habe: Allerdings „ohne positive Effekte“. So sei die Gewaltkriminalität unter Jugendlichen, die Messer benutzen, dadurch nicht zurückgegangen.

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