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Wasserprivatisierung: Rot-Rot-Grün will Offenlegungspflicht für Wasserverträge

Die rot-rote Koalition will die Offenlegung von Verträgen, die von der öffentlichen Hand mit privaten Investoren geschlossen werden, rechtlich erzwingen.

Dazu gehören rückwirkend auch die umstrittenen Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, an denen die Konzerne RWE und Veolia seit 1999 zu 49,9 Prozent beteiligt sind. Eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheits-Gesetzes, die von der SPD vorgeschlagen und von der Linken übernommen wurde, wird am Donnerstag ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Grünen liegen mit einem eigenen Gesetzesentwurf auf derselben Linie.

„Wir wollen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge eine größtmögliche Transparenz für alle Bürger“, sagte der SPD-Fraktionschef Michael Müller dem Tagesspiegel. Größtmöglich heißt: Jeder kann Akteneinsicht oder -auskunft in Verträge mit Privaten beantragen, die in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr und Energieversorgung abgeschlossen werden. Das gilt nicht für Vertragsteile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten und durch deren Offenlegung dem Vertragspartner „ein wesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, sofern nicht das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt“.

Im Gesetzentwurf wird der Senat außerdem dazu verpflichtet, bei schon bestehenden Verträgen die Privatinvestoren zu „Nachverhandlungen und Anpassungen des Vertrages aufzufordern“. Damit sind RWE und Veolia gemeint. Sollte nicht innerhalb von drei Monaten Einigung erzielt werden, werde Akteneinsicht gewährt. SPD-Chef Müller glaubt nicht, dass die Miteigentümer der Wasserbetriebe dagegen klagen werden. „Es gibt eher Signale für eine Verhandlungsbereitschaft.“

Der SPD-Wirtschaftspolitiker Jörg Stroedter wird deutlicher: „Wir wollen die Investoren mit der Gesetzesnovelle unter einen gewissen Druck setzen.“ Rot-Rot will sich darum bemühen, mindestens die Grünen mit ins Boot zu holen, die am Donnerstag einen etwas weiter gefassten Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus einbringen. Dem Volksbegehren „Schluss mit den Geheimverträgen“ der Initiative Berliner Wassertisch kommt diese parlamentarische Initiative weit entgegen. Deren Zusatzforderung, dass nicht veröffentlichte Verträge automatisch unwirksam werden, wird aber aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Ob das Volksbegehren durch die geplante Gesetzesänderung abgewendet werden kann, bleibt vorerst offen. Die Bürgerinitiative signalisierte aber schon Kompromissbereitschaft. za

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