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Winterlicher Blick auf Hamburg.

© dpa

Wohnungsneubau: Berlin baut auf Hamburg

In Hamburg haben Senat und Bezirke einen Vertrag abgeschlossen, durch den Neubauvorhaben schneller genehmigt werden. Berlins SPD will viele Punkte dieses Modells zum Baustein einer sozialen Wohnungsneubaupolitik machen. Auch von München will sich der Senat etwas abschauen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Bezirke sollen sich verpflichten, Baugenehmigungen für den Wohnungsneubau schneller als bisher zu erteilen. Auch die Bebauungsplanverfahren sollen erheblich beschleunigt werden. „Uns vermittelt die Bauwirtschaft, dass es zügiger vorangehen muss“, sagte der SPD-Fraktionschef Raed Saleh dem Tagesspiegel. Teilweise dauere die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben bis zu eineinhalb Jahre. „Aber wegen der äußerst günstigen Zinsen für Kredite wollen die Investoren jetzt bauen“, sagte Saleh.

An niedrigen Finanzierungskosten für den Neubau sei auch die öffentliche Hand interessiert, denn das wirke dämpfend auf die Mietpreise, erläuterte der SPD-Fraktionschef. Er gab zu, dass diese Idee nicht auf dem Mist der Berliner Sozialdemokratie gewachsen ist, sondern in Hamburg längst praktiziert wird. Dort haben Senat und Bezirke einen „Vertrag für den Wohnungsneubau“ abgeschlossen. Darin wird die Zahl der genehmigten Wohnungen je Bezirk zwischen 2012 und 2015 konkret festgelegt. Geordnet nach Mietwohnungen und Eigentum, Geschosswohnungen und Einfamilienhäusern, öffentlich gefördertem und freifinanziertem Neubau.

Außerdem verpflichten sich die Bezirke, „alle Genehmigungen spätestens sechs Monate nach Ersteinreichung des Antrags zu erteilen“. Bauvorentscheide sollen nach spätestens drei Monaten vorliegen. Allen Bebauungsplanverfahren, die dem Wohnungsbau dienen, wird Vorrang eingeräumt. Für die Lösung von Konflikten zwischen Bauträgern und Ämtern gibt es ein festes Regelwerk. Gleichzeitig erhalten die Bezirke personelle und finanzielle Unterstützung durch den Senat, um ihre neuen Pflichten erfüllen zu können. Zum Beispiel werden Mitarbeiter aus Senatsverwaltungen abgeordnet, Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und sogar Prämien pro genehmigter Wohnung an die Bezirke ausgezahlt.

Raed Saleh

© dapd

Viele Punkte des „Hamburger Modells“, so Saleh, könnten als weiterer Baustein einer sozialen Wohnungsneubaupolitik ab 2013 auf Berlin übertragen werden. Auch Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) verwies auf den intensiven Informationsaustausch mit den Kollegen in Hamburg, Köln und München. Neben einer sozialen Liegenschaftspolitik sei „das Baurecht der zweite Hebel, um bezahlbare Wohnungen zu bauen“. Als Beispiel nannte Müller geplante Neubauten an der Heidestraße und am Rand des Tempelhofer Feldes. Dort werde mit den Investoren verhandelt, „um eine soziale Mischung zu erreichen“. Vor allem in den verdichteten Innenstadtgebieten müsse es gelingen, Mietwohnungen unter zehn Euro pro Quadratmeter in nennenswerter Zahl zu bauen. Leider formiere sich oft Widerstand gegen neue Vorhaben. „Ich will 2013 eine Debatte in der Stadt führen, dass es notwendig ist, in den City-Bereichen noch viel mehr zu bauen“, sagte Müller.

Auch München macht eine Wohnungspolitik, von der sich die SPD etwas abschauen will. Zum Beispiel die „sozial gerechte Bodennutzung“. Das bedeutet: Private Grundstückseigentümer müssen einerseits die Entwicklung des Baulands mitbezahlen und sich verpflichten, 30 Prozent dem sozialen Wohnungsbau zuzuführen. Andererseits fließt ein Drittel des Wertzuwachses der entwickelten Immobilie den Investoren zu. Das „München-Modell“ richtet sich vor allem an Familien mit mittlerem Einkommen, die in der Stadt eine bezahlbare Miet- oder Eigentumswohnung suchen.

Auch die Gründung eines Förderfonds, der aus Zuschüssen des Bundes für den Wohnungsneubau (jährlich 32 Millionen Euro) gespeist wird, wird von Müller und der SPD-Fraktion als gut befunden. Der Vorschlag kam vom CDU-Wohnungsexperten Matthias Brauner. Die Einigung von CDU und FDP im Bund, Mieterhöhungen in Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 Prozent binnen drei Jahren zu beschränken, wurde von Senator Müller am Donnerstag begrüßt. Allerdings fehle noch eine Begrenzung von Neuvermietungszuschlägen und es sei kritisch zu sehen, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen künftig die Miete nicht mehr reduzieren könnten. „An diesen beiden Punkten muss dringend nachgebessert werden“, so Müller.

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