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Die Besetzung des Präsidentenposten am Landessozialgericht in Potsdam soll noch vor der Abgeordnetenhauswahl geregelt werden.

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Neuer Präsident des Landessozialgerichts absehbar

Seit 2013 ist der Präsidentenposten des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vakant. Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Eine neue Spitze für das Sozialgericht soll noch vor der Wahl stehen.

Jetzt soll es mit der Besetzung des seit Ende 2013 vakanten Präsidentenpostens am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam ganz schnell gehen – wenn es keine neuen politischen Ränke im Berliner Senat gibt. Nach dem Rückzug des Favoriten für die Stelle wollen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und Brandenburgs Justizminister Steffen Ludwig (Linke) die Personalie noch vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September regeln, durch die Kabinette und den gemeinsamen Richterwahlausschuss bringen.

Dabei läuft es auf Sabine Schudoma zu, die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, des größten Deutschlands. Sie ist auch Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Berlin. Eine Neuausschreibung wollen alle Beteiligten vermeiden. Die Zeit drängt: Im Herbst geht der Vize-Präsident des Gerichts, Herbert Oesterle, in Pension. Ohne eine zügige Entscheidung wäre es führungslos.

Böhning hatte rechtliche Bedenken gegen Estelmann angemeldet

Wie berichtet, hatte Senatskanzleichef Björn Böhning (SPD) seit Jahresbeginn verhindert, dass der Senat dem Favoriten zustimmt, dem Bundessozialrichter Martin Karl Ernst Estelmann – obwohl Brandenburg das längst getan hatte. Böhning hatte rechtliche Bedenken gegen die Wahl des als CDU-nah geltenden Estelmann angemeldet, riet zu einer Neuausschreibung und wollte die zweitplatzierte Bewerberin auf den Posten hieven: Sabine Schudoma.

Seither verhandelten Böhning und Justizsenator Heilmann nur noch schriftlich. Es drohte, dass die Personalie im Wahlkampf um das Abgeordnetenhaus versinkt. Böhning warf Heilmann indirekt vor, Schudoma wegen ihrer SPD-Nähe verhindern zu wollen. Die Senatsjustizverwaltung sah sich gezwungen, Böhning über die Grundsätze des Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsrechts und die vorherigen Verfahrensfehler zu belehren, wegen derer sich die Auswahl um zwei Jahre verzögerte. Estelmann zog seine Bewerbung dem Vernehmen nach zurück, um allen Seiten einen langen Rechtsstreit zu ersparen. Zudem habe er sich zunehmend durch die Ränke beschädigt gesehen.

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