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Der Mietspiegel gilt als guter Maßstab.

© picture alliance / dpa

Landgericht bestätigt Mietspiegel: Das Urteil zum Mietspiegel stärkt die Demokratie

Das Urteil des Landgerichts zur Aussagekraft des Mietspiegels ist brillant. Es zeigt, dass Kompromisse anstrengend aber alternativlos sind. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ralf Schönball

Wer von Zweifeln am Rechtsstaat geplagt ist, sollte sich das jüngste Urteil des Landgerichts über den Mietspiegel zu Gemüte führen. Die Richter haben die schwer verdauliche Materie so fein verarbeitet, dass es ein Genuss ist, das Urteil zu lesen. Zugespitzt besagt es: Niemand kann wissenschaftlich genau sagen, wie hoch die „ortsübliche Miete“ ist.

Mit den geltenden Gesetzen und dem Mietspiegel werden Vermieter daran gehindert, die wirtschaftliche Verwertung ihres Eigentums an einem freien Markt vorzunehmen. [...] In anderen Wirtschaftsbereichen ist diese Art von staatlichen Eingriffen wesentlich geringer.

schreibt NutzerIn nochnefrage

Die Angaben sind nicht wissenschaftlich exakt, taugen aber trotzdem als Maßstab

Damit geben sie den Grundeigentümern Recht, die den hart zwischen Mieter und Vermietern ausgehandelten Mietspiegel, „unwissenschaftlich“ nennen. Doch der Folgerung, die die Grundeigentümer daraus ziehen, erteilen die Richter eine Absage: Nur weil ein Instrument zum Ausgleich von Mietern und Vermietern nicht bis aufs letzte Komma genau ist, muss es nicht zur Einschätzung ungeeignet sein. Eine Mieterhöhung über dessen Grenzen hinaus ist nicht rechtens. Das ist brillant. Denn der Gutachter, den Vermieter zur Benennung der „wahren“ ortsüblichen Miete anheuern, kann diese ebenso wenig „wissenschaftlich exakt“ beziffern wie die Sachverständigen des Mietspiegels. Das Urteil stärkt die Demokratie, in der es immer um Kompromisse geht. Sie zu finden, ist anstrengend, aber alternativlos.

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