zum Hauptinhalt

Berlin: Lebenslange Freiheitsstrafe für Krankenschwester bestätigt

Die Verurteilung der Krankenschwester Irene B. zu lebenslanger Haft wegen der Tötung von Patienten an der Berliner Charité ist rechtskräftig.

Die Verurteilung der Krankenschwester Irene B. zu lebenslanger Haft wegen der Tötung von Patienten an der Berliner Charité ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch des Berliner Landgerichts weitgehend bestätigt, wie ein Sprecher am Montag in Leipzig mitteilte. Die Angeklagte hatte gegen das Ende Juni vergangenen Jahres gefällte Urteil Revision eingelegt.

Das Berliner Schwurgericht sei rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt, dass die uneingeschränkt schuldfähige Angeklagte bei fünf Patienten vorsätzlich einen vorzeitigen Tod herbeigeführt hat. Die Leipziger Richter änderten den Schuldspruch aber dahingehend, dass die Angeklagte des Mordes in drei Fällen sowie des Totschlags in zwei Fällen schuldig ist. Ursprünglich war sie wegen fünffachen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt worden. Nach Angaben des Bundesgerichtshofs hat dies jedoch keinen Einfluss auf die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Die Krankenschwester hatte auf der kardiologischen Intensivstation der Charité zwischen Juni 2005 und Oktober 2006 fünf schwer kranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren mit zu hoch dosierten Medikamenten getötet. Weder die Patienten noch die Angehörigen hatten jedoch um Sterbehilfe gebeten. In drei weiteren angeklagten Fällen, darunter zwei Mordversuchen, wurde sie freigesprochen (Az: 5 StR 525/07). Vor Gericht hatte die Krankenschwester vier Taten zugegeben. Sie habe Mitleid mit den Patienten gehabt und ihr Leiden verkürzen wollen. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false