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Am Freitag hatten die Aktivisten einen verstorbenen Flüchtling auf dem Friedhof Alter Zwölf-Apostel-Kirchhof in Berlin bestattet.

© dpa

Protest gegen Flüchtlingspolitik: Leichenzug zum Kanzleramt verboten

Die Polizei hat die geplante "Kunstaktion" des Zentrums für politische Schönheit am Sonntag mit erheblichen Auflagen versehen. Särge und Holzkreuze sollen jetzt nicht mehr mitgeführt werden.

Die Polizei hat den geplanten Leichenzug vor das Kanzleramt am Sonntag verboten. Wie die Veranstalter vom Zentrum für politische Schönheit mitteilten, beruft sich die Polizei unter anderem auf das Berliner Bestattungsgesetz. Auch die Nutzung des Forums am Bundeskanzleramt wurde untersagt. Die Aktivisten sagten den geplanten Marsch nicht ab, sondern riefen die Teilnehmer auf, weder Särge noch Holzkreuze mitzubringen. Zugleich verurteilten sie die Entscheidung als "Akt grober Staatsgewalt in die Kunstfreiheit".

Am Sonntag wollten die Aktivisten „Tote zum Kanzleramt“ bringen, „um sie direkt vor den politischen Entscheidungsträgern zu beerdigen“. Auf dem Vorplatz von Merkels Dienstsitz sollte eine „Gedenkstätte“ entstehen, ein „Friedhof für den unbekannten Einwanderer“.

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