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Berlin: Leinen los?

über Menschenansammlungen, und wie man sie definiert Gut, dass Berlin sonst keine Probleme hat. So war es möglich, das Hundegesetz mit einer Inbrunst auszufeilen, die auch für eine europäische Verfassung ausgereicht hätte.

über Menschenansammlungen, und wie man sie definiert Gut, dass Berlin sonst keine Probleme hat. So war es möglich, das Hundegesetz mit einer Inbrunst auszufeilen, die auch für eine europäische Verfassung ausgereicht hätte. Vor allem aber erfüllt es die wichtigste Anforderung an ein gutes deutsches Gesetz: Es muss so schwammig formuliert sein, dass möglichst viele Juristen von der anschließenden Klärung bis zum BGH leben können.

Wer als Halter künftig darauf sinnt, seinen Hund von der Leine zu lassen, steht also vor einer komplizierten Abwägung. Ist das, was sich vor seinen Augen auftut, eine Menschenansammlung? Bzw.: Ist nicht Berlin an sich schon eine solche Ansammlung und mithin als Ganzes dem Leinenzwang unterworfen? Verneint der Halter dies, muss er zählen. Die Nachbarin mit ihrem querulanten Sohn, das sind nur zwei Menschen. Aber wenn der Sohn nun nach dem Motto „Wat `ne Ansammlung is, bestimme ick“ die Polizei holt?

Sicher ist dies: Die direkten Teilnehmer von Montagsdemonstrationen müssen ihre Hunde an die Leine nehmen, und die darf nicht länger als ein Meter sein. Doch dahinter beginnt eine lange Grauzone, die viel Platz lässt für viele, viele neue Gesetzesnovellen. Aber nur ruhig, Halter: Vor 2055 ist mit dem totalen Leinenzwang nicht zu rechnen.

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