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Berlin: Leipziger Straße: Juristischer Weg zu Tram-Gleisen offen

Ob die Stadtentwicklungsverwaltung auf der Leipziger Straße ohne Genehmigung Gleise für die geplante Straßenbahn einbauen darf, muss möglicherweise vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem Daimler-Chrysler eine Klage gegen das Legen der Gleise eingereicht hat, muss nach Angaben seiner Sprecherin Petra Michaelis-Märzbach noch die Zuständigkeit klären.

Ob die Stadtentwicklungsverwaltung auf der Leipziger Straße ohne Genehmigung Gleise für die geplante Straßenbahn einbauen darf, muss möglicherweise vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem Daimler-Chrysler eine Klage gegen das Legen der Gleise eingereicht hat, muss nach Angaben seiner Sprecherin Petra Michaelis-Märzbach noch die Zuständigkeit klären. Nach Ansicht der Stadtentwicklungsverwaltung können die Gleise ohne Genehmigung gelegt werden, weil sie alleine noch keine Betriebsanlage darstellten. Daimler-Chrysler befürchtet bei einem späteren Betrieb Dauerstau auf der Leipziger Straße und will jetzt bereits das Legen der Gleise verhindern.

kt

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