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Berlin: Löwitsch-Prozess: Wegen Vollrausches verurteilt

Das Gericht machte es spannend. Mehr als fünf Stunden lang berieten Richterin Ariane Faust und die beiden Schöffinnen über den Fall Klaus Löwitsch.

Das Gericht machte es spannend. Mehr als fünf Stunden lang berieten Richterin Ariane Faust und die beiden Schöffinnen über den Fall Klaus Löwitsch. Was sie schließlich verkündeten, quittierte der Schauspieler mit einem maskenhaften Lächeln und Kopfschütteln. Wegen fahrlässigen Vollrausches wurde er gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 27 000 Mark verurteilt. Das Gericht sei überzeugt, dass Löwitsch in volltrunkenem Zustand die 38-jährige Claudia W. angegriffen, geschlagen und sexuell genötigt habe, begründete die Richterin. Weil er mehr als fünf Promille Alkohol im Blut hatte, sei er für die zunächst angeklagte sexuelle Nötigung und Körperverletzung strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Das Urteil des Gerichts entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung wischte die Richterin alle Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten vom Tisch. "Menschen können Aussetzer haben", sagte sie. So sei es auch bei Löwitsch gewesen. "Er wusste nicht, was er tat." Hintergrund sei sein enormer Alkoholkonsum an jenem Abend im Februar vergangenen Jahres gewesen. Ein medizinischer Gutachter hatte errechnet, dass der etwa 80 kg schwere Löwitsch nach 16 doppelten Grappa, mindestens zwei Flaschen Rotwein und einem Kräuterschnaps etwa 5,15 Promille Alkohol im Blut hatte und im Zustand eines Vollrausches gewesen sei. Was er getrunken hatte - immerhin daran hatte sich Löwitsch noch erinnern können.

Ein Raunen war durch den Gerichtssaal gegangen, als der Sachverständige den Promille-Wert nannte. Schließlich rückte er Löwitsch in die Nähe eines medizinischen Wunders. Das Gericht allerdings kam zu dem Schluss: "Der eine kann sich noch bewegen und eine Aggressionshandlung ausüben, der andere nicht." Der absolute Erinnerungsverlust von Löwitsch bis er zu Hause im Bett aufwachte, sei ein typisches Zeichen dafür, dass sich der Schauspieler im Zustand des Vollrausches befand. Es sei es schwer denkbar, aber nicht auszuschließen, dass jemand bei einem derartigen Rausch zu solchen Tat noch im Stande sei. An der Glaubwürdigkeit von Claudia W. habe das Gericht keine Zweifel. Die Frau hatte ausgesagt, dass Löwitsch sie nach einem Besuch in der Künstlerkneipe "Emil" in Berlin-Mitte am 25. Februar 2000 von hinten angegriffen, sie ins Gesicht geschlagen und ihr mit den Worten "ihr Ostbräute wollt und braucht das" zwischen die Beine gegriffen habe.

Der Angeklagte mit dem Macho-Image zeigte sich gleich nach dem Urteil kämpferisch: "Dazu muss ich nichts mehr sagen." Er habe geahnt, dass "vor diesem feministischen Senat nichts anderes passieren würde". Die Einschätzung, die er vor dem Richterspruch zu dem fünftägigen Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten abgegeben habe, bleibe bestehen. Demnach ist er trotz eines alkoholbedingten Filmrisses in jener Nacht überzeugt, dass er mit der "Geschichte" nichts zu tun hat.

"Ich merke, dass sich das Blatt gewendet hat", hatte er zu Beginn des letzten Verhandlungstages außerdem gegenüber Journalisten gesagt. Da wirkte er wie der Sieger, den er so oft in Filmen spielte. Der Rummel im Zusammenhang mit dem Verfahren habe ihm "eigentlich nicht geschadet, eher genützt". Schließlich habe er in den letzten Tagen sieben Drehbücher auf den Tisch bekommen und Briefe von "erwachsenen" Frauen. Unabhängig vom Urteil werde er zur Tagesordnung zurückkehren. Er wolle zunächst seine Ehefrau fragen, "ob sie mit mir ins Auto steigt und mit mir irgendwo hinfährt". Und ab September werde er wieder "in die Vollen gehen".

Kerstin Gehrke

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