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Berlin: Lohnbetrug auf Berlins Prestige-Baustelle

Zwei Subunternehmer beschäftigten Ausländer ohne Papiere beim Umbau der Rathauspassagen. 19 Arbeiter wurden um ihr Geld geprellt

Ihre Arbeit auf einer Großbaustelle im Herzen von Berlin hatten sie zwischen August und September erledigt, ihren Lohn sahen sie bis heute nicht: Am Mittwoch haben 19 schwarzafrikanische Bauarbeiter und antirassistische Gruppen vor der Konzernzentrale der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) demonstriert. Die WBM ist als Generalübernehmerin zuständig für den Umbau der Rathauspassagen am Alexanderplatz. Über zwei Subunternehmer kamen die 19 geprellten Arbeiter auf die Baustelle – ohne dass klar war, ob ihre Papiere in Ordnung sind. Die WBM reagierte umgehend, lud einige Demonstranten zum Treffen mit der Geschäftsleitung und sicherte zu, dass „innerhalb von zehn Tagen die volle ausstehende Lohnsumme ausgezahlt werde“, wie Ulrich Maier von der Antirassistischen Initiative (ARI) sagte.

Das implizite Eingeständnis, dass auf einer öffentlichen Großbaustelle in Berlin Arbeiter ohne Papiere beschäftigt wurden, dürfte keine juristischen Konsequenzen für die WBM haben. „Die Verantwortung für den Tatbestand der illegalen Ausländerbeschäftigung kann nicht weiter delegiert werden“, sagte der Pressesprecher des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg Olaf Möller, „sondern findet nur direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt“.

Das war in dem Fall die Firma AK-ER Hochbau GmbH in Gründung. Die Arbeitsverträge wurden per Handschlag geschlossen, nach Papieren und Arbeitserlaubnissen wurde nicht gefragt. Als die 19 Männer nach Ende der Bauarbeiten ihren restlichen Lohn in Höhe von etwa 13000 Euro einforderten, wurde ihnen erklärt, die AK-ER sei pleite.

Das übergeordnete Subunternehmen, die CPM GmbH, von dem sie die Arbeitsanweisungen empfangen hatten, erklärte sich für nicht zuständig. Für Sophia Perez von der ARI ist es „gängige Praxis im Baugewerbe, Arbeiter ohne Arbeitserlaubnis über Subunternehmerkonstruktionen einzustellen, weil sie sich nicht wehren und ihren Lohn einklagen können“. Doch die 19 wehrten sich. Gemeinsam mit der Potsdamer Anwältin Uta Heiland beriefen sie sich auf das so genannte faktische Arbeitsverhältnis. Danach „steht auch dem illegal beschäftigten Ausländer ein entsprechender quasivertraglicher Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber zu“, erklärte Heiland. Das sieht auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so. Danach „hat weder eine fehlende Aufenthalts- noch die nicht erteilte Arbeitsgenehmigung Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Ausländers für die bereits geleistete Arbeit“.

Christoph Villinger

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