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Kreuzchen gemacht? Nicht immer.

© dpa

Lücke im Infektionsschutzgesetz: Ungeimpfte dürfen beim Gesundheitsamt arbeiten

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes dürfen auch ohne Impfschutz arbeiten – was die Ausbreitung von Epidemien befördern kann. Ein bundesweites Problem.

Durch einen Vorgang in Berlin-Reinickendorf wurde nun eine offenkundige Lücke im Infektionsschutzgesetz bekannt: So müssen Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, die auch in Kontakt mit Neugeborenen, Schulkindern und kranken Personen kommen, weder geimpft sein, noch wird nach ihrem Impfstatus gefragt.

Während das Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen, also allen Personen mit Patientenkontakten, eine Klärung des Impfstatus verlangt, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ist das für Mitarbeiter von Gesundheitsämtern nicht vorgesehen.

Personalrate stemmt sich gegen Impfflicht

Bei der Ausschreibung neuer Stellen schlug der Leiter des Reinickendorfer Gesundheitsamtes, Patrick Larscheid, vor, ungeachtet der Gesetzeslücke aus Gründen der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nur Bewerber zu berücksichtigen, deren Immunität gegen Infektionskrankheiten entweder nachgewiesen wurde, oder deren Impfstatus geklärt war.

Der Personalrat verweigerte jedoch seine Zustimmung – offenbar, weil Paragraf 23a des Gesetzes vorschreibt, dass personenbezogene Daten zum Impfstatus dafür erhoben werden dürfen.

Auf das Problem angesprochen, wies der für Gesundheit zuständige Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) darauf hin, dass sich das Gesundheitsamt für einen vollständigen Impfschutz aller Mitarbeiter auf der Grundlage der Empfehlungen der Stiko, der Ständigen Impfkommission, einsetze.

Dies sei aber dabei am Einspruch des Personalrates gescheitert. Da die rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten, habe man bei Ausschreibungen auf den Impfpassus verzichten müssen. Brockhausen habe sich dann an Gesundheitssenatorin Dilek Kolat mit der Bitte gewandt, eine berlinweite Lösung zu erreichen. Dort wurde die Lücke im Infektionsschutzgesetz bestätigt.

Das Problem besteht bundesweit

In einem Schreiben des zuständigen Staatssekretärs vom Dienstag an den Bezirk Reinickendorf, mit Kopie an alle anderen Berliner Bezirke, machte Kolat deutlich, dass sie ungeachtet der Rechtslage den Beleg des Impfstatus bei den Mitarbeitern der Berliner Gesundheitsämter für zwingend geboten hält. Die Senatorin stellte gleichzeitig fest, dass ihr Haus keine Dienstaufsicht über die Gesundheitsämter habe, insoweit also nicht weisungsberechtigt sei.

Gesundheitsexperten warnen, dass das hohe Risiko der bestehenden Gesetzeslücke unter anderem darin bestehe, dass ungeimpfte Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, die von Amtes wegen zum Beispiel zu Masernkranken geschickt werden, und so zu einer weiteren Ausbreitung einer Epidemie beitragen könnten.

Außerdem will die Senatorin umgehend Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in einem Schreiben bitten, mit einem entsprechenden Gesetzesvorschlag möglichst schnell aktiv zu werden. Denn das in Berlin erkannte Problem besteht bundesweit – beim Infektionsschutzgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz.

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