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Berlin: Luxusauto auf Kosten des Landes

Beamter wegen Veruntreuung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Eigentlich war Uwe A. für die Überweisung von Geldern an Obdachlose und Bürgerkriegsflüchtlinge zuständig. Doch der 39-jährige Mitarbeiter des Sozialamtes Steglitz- Zehlendorf half sich selbst am liebsten. Zwischen September 2001 und April 2002 leitete er mit „Luftbuchungen“ immer wieder Tausende Euro auf sein Konto. Zum Luxus, den er sich gönnte, gehörte auch sein Traumauto, ein BMW-X5 Geländewagen. „Aber der kam erst später auf meinen Wunschkatalog“, gestand der vom Dienst suspendierte Beamte gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten.

In dem Prozess ging es um insgesamt 136000 Euro, die Uwe A. für sich abgezweigt hatte. Er habe der Versuchung nicht widerstehen können. Das Vier-Augen-Prinzip habe zur Kontrolle nicht gegriffen, weil er erst gar keine Rechnungen ausgestellt hatte, sagte der Angeklagte. „Ich habe die Summen einfach abgebucht.“ Nach dem ersten Mal sei es „wie eine Sucht“ gewesen, meinte der Angeklagte, der ab 1998 in dem Amt tätig war. Seine private Misere habe Mitte der 90er Jahre mit der Trennung von seiner ersten Ehefrau begonnen. Das Kaufen sei für ihn eine Sucht geworden, rechtfertigte sich der Angeklagte. Und mit nur einem Klick auf das entsprechende Computerprogramm habe er Beträge bis zu 13000 Euro transferiert. Die Staatsanwältin beantragte gegen den Beamten drei Jahre und sechs Monaten Haft – eine deutliche Strafe. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Es sei für A. eine „zwanghafte Situation“ gewesen, ständig Geld ausgeben zu müssen. Inzwischen habe der Angeklagte zur Wiedergutmachung des Schadens den Geländewagen und seine Lebensversicherung verkauft. Außerdem habe Uwe A. nach der Entdeckung der Tat sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Uwe A. saß mit rundem Rücken vor dem Richter und meinte in seinem Schlusswort kurz: „Tut mir Leid, leider kann ich die Zeit nicht zurückdrehen.“ Er bekommt trotz der Suspendierung rund 2000 Euro Gehalt im Monat. Im Ermittlungsverfahren sagte er, dass er auf eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst hoffe, um auch die „restlichen“ 88000 Euro Schulden tilgen zu können. Nur bei einer Strafe unter einem Jahr könnte er ins Amt zurückkehren. Auf ein solches Urteil hoffte A. vergebens. Eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verhängte das Amtsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kerstin Gehrke

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