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Berlin: Machtwechsel in Berlin: Der Berliner Machtwechsel ändert nichts im Bundesrat

Der Machtwechsel in Berlin bringt der Bundesregierung zunächst keine entscheidenden Vorteile im Bundesrat. Die SPD-regierten Länder haben damit weiterhin keine Mehrheit.

Der Machtwechsel in Berlin bringt der Bundesregierung zunächst keine entscheidenden Vorteile im Bundesrat. Die SPD-regierten Länder haben damit weiterhin keine Mehrheit. Dennoch wird die Bundesregierung es künftig leichter haben, da sie auf die Stimmen der rot-grünen Landesregierung in Berlin eher zählen kann als auf die der großen Koalition, in der die CDU mit Eberhard Diepgen den Regierungschef stellte.

Die vier Stimmen, über die der Stadtstaat im Bundesrat verfügt, erhöhen die Stimmenzahl des SPD-Lagers von 26 auf 30. Für eine absolute Mehrheit sind 35 der insgesamt 69 Stimmen in der Länderkammer erforderlich.

Den kleinen Vorteil wird die Bundesregierung vielleicht nicht nutzen können. Bis zur vorgezogenen Neuwahl in Berlin Ende September gibt es nur noch Bundesratssitzungen am 22. Juni und am 13. Juli. Kontroverse Reformen stehen zur Verabschiedung derzeit nicht an. Möglich ist, dass der rot-grüne Übergangssenat bei der vorgezogenen Wahl nicht bestätigt wird.

Die vier Stimmen der Berliner großen Koalition wurden bisher dem so genannten neutralen Block zugerechnet. Ihm gehören die von SPD und CDU regierten Länder Bremen (drei Stimmen) und Brandenburg (vier Stimmen) an, so dass damit elf Stimmen zusammenkamen.

Zum Thema Online Spezial: Machtwechsel in Berlin Bei der Steuerreform und der Einführung der Privatrente war es der Bundesregierung gelungen, die Ablehnungsfront der Union aufzubrechen. Nach Zusagen in Milliardenhöhe votierten die drei Länder mit großen Koalitionen für die Steuerreform. So versprach die Bundesregierung, dass die drei Stadtstaaten durch den neuen Länderfinanzausgleich nicht schlechter als bisher dastehen würden. Bei der Privatrente verhalfen Berlin und Brandenburg der Regierung zur Mehrheit im Bundesrat.

Die künftig 30 Stimmen der SPD-geführten Länder ergeben sich aus den Stimmenanteilen von Nordrhein-Westfalen (sechs), Niedersachsen (sechs), Berlin (vier), Schleswig-Holstein (vier), Sachsen-Anhalt (vier), Mecklenburg-Vorpommern (drei) und Hamburg (drei). Dem stehen 28 Stimmen der unionsgeführten Länder Bayern (sechs), Baden-Württemberg (sechs), Hessen (fünf), Sachsen (vier), Thüringen (vier) und Saarland (drei) gegenüber.

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