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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Urteil gegen 30-Jährigen: Mehrfach Frauen vergewaltigt: Täter erhält Sicherungsverwahrung

„Haft und Therapie waren wirkungslos", sagte die Richterin am Montag zur Urteilsbergründung. Alan A. ermordete schon 2004 eine 18-Jährige, die er zuvor vergewaltigt hatte. Nach seiner Haftentlassung fielen ihm zwei weitere Frauen zum Opfer.

Der Gewalttäter war 20 Jahre alt, als er eine 18-Jährige am Westhafen tötete. Ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung fiel er erneut über zwei Frauen her, stand nun für die Richter fest. Alan A. sei der schweren Vergewaltigung schuldig. Der 30-Jährige wurde am Montagmorgen zu neuneinhalb Jahren Gefängnis und anschließender  Sicherungsverwahrung verurteilt. Weitere schwere Straftaten seien zu erwarten. „Haft und Therapie waren wirkungslos.“

Eine 17-Jährige, die im dritten Monat schwanger war, sprach er am 3. November 2013 an einer Tram-Haltestelle an. Es ging ihr nicht gut. Er bot seine Hilfe an. „In seiner Wohnung bedrohte er sie mit einem Küchenmesser“, hieß es im Urteil. A. habe die Jugendliche immer wieder vergewaltigt – „über Stunden hinweg, es war ein Martyrium“. Seinem zweiten Opfer habe er im Januar 2014 an der Haltestelle einen spitzen Gegenstand in den Rücken gedrückt und in seine Gewalt gebracht. „In seiner Wohnung wehrte sie sich heftig“, sagte die Richterin. Doch auch die 26 Jahre alte Frau sei stundenlang sexuell misshandelt worden. Beide Opfer sind bis heute in therapeutischer Behandlung.

Alan A. saß bereits als 15-Jähriger wegen einer Sexualstraftat in Haft. Im Juli 2004 fiel ihm dann eine 18-Jährige zum Opfer, die er nur Stunden zuvor in einer Diskothek kennengelernt hatte. Um den Seitensprung vor seiner damaligen Freundin zu vertuschen, tötete er das Mädchen und versenkte die Leiche im Westhafen. A. wurden wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren verurteilt. Im Mai 2013 wurde er aus der Jugendhaft entlassen.

Der Angeklagte sei ein „erlebnishungriger, aber nicht erlebnisfähiger Mensch“ mit hoher Gewaltbereitschaft, hieß es. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Anklage. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Kerstin Gerke

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