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Berlin: Messerstiche? Welche Messerstiche?

Nur jeder zweite Mord wird entdeckt, sagen Gerichtsmediziner. Ein neues Gesetz soll das ändern

Eine erschreckende Vorstellung: Ein Mord wird nie gesühnt, weil der Arzt, der den Totenschein ausfüllt, die Stichwunde in der Brust übersieht. Und doch geschieht dies immer wieder, klagen Kriminalbeamte und Gerichtsmediziner. „Studien besagen, dass es pro Jahr in Deutschland etwa 1100 nicht erkannte Tötungen gibt“, sagt Volkmar Schneider, oberster Gerichtsmediziner in Berlin. „Das sind etwa genauso viele wie die entdeckten Tötungsdelikte.“

In Berlin hofft man nun, diese Dunkelziffer zu verringern. Anfang 2004 soll das neue Bestattungsgesetz in Kraft treten, das der Senat am Dienstag beschlossen hat. Dieses Gesetz regelt auch die Begutachtung eines Toten durch seinen letzten Arzt neu. Kriminologen sehen hier noch ein gewaltiges Defizit. „Wenn die Mediziner besser in der Leichenschau ausgebildet wären, dann könnte man die Dunkelziffer nicht erkannter Tötungsdelikte wesentlich verringern“, sagt Lutz Hansen vom Berliner Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK). So sieht das auch Sigurd Peters von der Senatsgesundheitsverwaltung: „Die Begutachtung wird oft nicht so durchgeführt, wie sie sollte.“ So muss der Arzt, der den Totenschein ausstellt, eigentlich die Leiche im entkleideten Zustand untersuchen, und das von allen Seiten. Doch zu häufig wird der Verstorbene nur kurz von Ferne angeschaut. „Wir hören immer wieder von der Polizei, dass Ärzte Schussverletzungen oder Stichwunden einfach übersehen haben“, sagt Peters. Der Grund dafür ist einfach: Viele Bereitschaftsärzte, die nachts zu Verstorbenen gerufen werden, haben keinerlei Erfahrungen mit einer Leichenschau. Deshalb listet das neue Bestattungsgesetz minutiös auf, was der Arzt bei der Leichenschau zu tun hat. Ein Verstoß dagegen gilt als Ordnungswidrigkeit.

Die zweite Neuerung ist eine vierte Rubrik für die Todesursache: „Plötzlicher Tod im Rahmen einer medizinischen Behandlung“. Bisher galten nur die Möglichkeiten „Natürlicher Tod“, „Unnatürlicher Tod“ und „Ungeklärte Todesursache“. Bei den beiden letzteren Angaben auf dem Totenschein ermittelten automatisch die Staatsanwälte – und die Gerichtsmediziner. Bei der neuen Alternative muss künftig ebenfalls obduziert werden. Damit will man ärztlichen Behandlungsfehlern oder illegaler Sterbehilfe auf die Spur kommen – so wie dem jüngst bekannt gewordenen Fall eines Krankenpflegers, der vor Jahren im Berliner Bundeswehrkrankenhaus fünf ältere Patienten mit Medikamenten umgebracht haben soll. Hätte der Mann diese Taten nicht gestanden, wären sie wohl nie entdeckt worden, räumt die Staatsanwaltschaft ein.

Doch mit dem neuen Gesetz könne man nicht alle Probleme beheben, sagen Experten. Es müsse mehr obduziert werden. „In Schweden werden 30 Prozent aller Leichen seziert, in Deutschland sind es zwischen zwei und sechs Prozent“, sagt Gerichtsmediziner Schneider. Jährlich beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt rund 6000 Leichen und lässt 3000 von ihnen obduzieren. Doch weil manche Untersuchungen teuer sind, führen die Gerichtsmediziner nur jene Analysen durch, die die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Verdachtes anweist. Giftmörder hätten also gute Chancen, ungeschoren davonzukommen, sagt Schneider. Denn diese könne man nur mit aufwändigen Laboranalysen überführen.

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