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Berlin: Mieterverein fürchtet Verdrängung

Geschäftsführer Hartmann Vetter fordert besseren Schutz vor Kündigungen aus Eigenbedarf

Vielen Berliner Mietern droht die Kündigung. Damit rechnet der Berliner Mieterverein. Grund dafür ist nach Meinung von Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer des Vereins, der unzureichende Schutz nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung.

Bisher sind Mieter nach dem Verkauf ihrer Wohnung für einen Zeitraum von zehn Jahren vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs abgesichert. Vom 1. September an gilt generell eine Frist von nur noch drei Jahren. Ausgenommen davon sind nur die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg. In diesen Fällen hat der Senat eine Frist von sieben Jahren festgesetzt, weil hier nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Für Hartmann Vetter ist die Regelung trotzdem nicht ausreichend. Er fordert: „Die bisherige Sperrfrist von zehn Jahren muss für die ganze Stadt gültig bleiben.“ Wenn das nicht durchzusetzen sei, müsse die Sieben-Jahres-Frist „mindestens auf die Bezirke Mitte, Neukölln, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ausgedehnt werden.“

„Ein angeblich entspannter Wohnungsmarkt ändert doch nichts am Umwandlungsdruck auf attraktive Wohnungen“, sagt er. Anders ausgedrückt: Vetter fürchtet, dass Mieter, die in einer schönen Wohnung leben, in nächster Zeit in jedem Fall mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssten.

In Berlin sind derzeit für rund 130000 Wohnungen so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigungen beantragt worden. Weitere 200000 Wohnungen sind bereits verkauft. In der Summe sind also 330000 privatisiert oder dieser Schritt steht unmittelbar bevor. „Ein enormer Druck“, sagt Vetter. Erschwerend komme hinzu, dass nur die Mieter in den Genuss der Sperrfrist kommen, die schon vor der Umwandlung in ihrer Wohnung gelebt haben. Zieht ein Mieter danach ein, gibt es keine Sperrfrist.

Grundlage für die Verkürzung der Frist ist das Mietrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2001. Es legt die Kündigungssperrfrist grundsätzlich auf drei Jahre fest, allerdings sind die einzelnen Bundesländer ermächtigt, eine längere Frist von bis zu zehn Jahren festzulegen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Stadt oder einem ihrer Teile besonders gefährdet ist. Genau das sei aber nur in den Bezirken der Fall, für die nun die Sieben-Jahres-Frist gilt. „Die Regelung muss auch vor Gericht Bestand haben“, sagt die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung, Petra Rohland, „sonst ist sie wirkungslos“.

Hartmann Vetter verweist auf die Statistik. Im Bezirk Mitte sei zum Beispiel in den vergangenen Jahren für jede fünfte Wohnung eine Umwandlung eingeleitet worden.

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